Munibert
ww-pappel
- Registriert
- 4. Juli 2015
- Beiträge
- 6
Moin Kollegen,
ich bräuchte da mal einen Rat.
Für einen Bauträger habe ich in 12 Doppelhäusern Zimmertüren montiert. Nachdem das Projekt nun nach ca 1 Jahr abgeschlossen ist, habe ich jetzt bei vielen Häusern Ärger mit Reklamationen. Die Türen klemmen und/oder fallen von selbst zu oder auf, obwohl beim Einbau alles 100% gepasst und funktioniert hat. Ich habe beim Einbau sehr genau gearbeitet und mir extra eine digitale Wasserwaage angeschafft. Auch viele Acrylfugen in den Häusern, nicht nur an den Zargen sind abgerissen. Die Häuser sind in Holzständerbauweise errichtet worden und ich führe die nachträglich entstandenen Mängel auch bei anderen Gewerken (Maler Fußbodenleger) auf Setzungserscheinungen zurück. Meine Frage wäre jetzt: Muss ich diese Mängel trotzdem im Rahmen der Gewährleistung beheben, also auf meine Kosten? Leider habe ich keine schriftlichen Abnahmen vorgenommen.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
ich bräuchte da mal einen Rat.
Für einen Bauträger habe ich in 12 Doppelhäusern Zimmertüren montiert. Nachdem das Projekt nun nach ca 1 Jahr abgeschlossen ist, habe ich jetzt bei vielen Häusern Ärger mit Reklamationen. Die Türen klemmen und/oder fallen von selbst zu oder auf, obwohl beim Einbau alles 100% gepasst und funktioniert hat. Ich habe beim Einbau sehr genau gearbeitet und mir extra eine digitale Wasserwaage angeschafft. Auch viele Acrylfugen in den Häusern, nicht nur an den Zargen sind abgerissen. Die Häuser sind in Holzständerbauweise errichtet worden und ich führe die nachträglich entstandenen Mängel auch bei anderen Gewerken (Maler Fußbodenleger) auf Setzungserscheinungen zurück. Meine Frage wäre jetzt: Muss ich diese Mängel trotzdem im Rahmen der Gewährleistung beheben, also auf meine Kosten? Leider habe ich keine schriftlichen Abnahmen vorgenommen.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.