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(13.08.2012) Ein Bezieher von SGB II-Leistungen hatte für seinen Gewerbebetrieb Geschäftsräume angemietet. Er schloss sodann mit sich selbst einen Mietvertrag über einen von ihm bewohnten Teil der Fläche. Diese Miete sollte höher als die Gesamtkosten der Geschäftsräume sein. Das Jobcenter zahlte aber nur einen anteiligen Betrag als Unterkunftskosten. [...]
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