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ww-pappel
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(28.11.2012) Wenn in einer Mietwohnung plötzlich die Stromversorgung unterbrochen wird, dann ist das für die Bewohner ein Fiasko. Sie könnten deswegen prinzipiell durchaus Anlass haben, gegenüber dem Eigentümer eine Mietminderung geltend zu machen. Denn eine Wohnung ist ab dem Moment, in dem Herd, Kühlschrank, Lampen, Stereoanlage und Fernseher nicht mehr funktionieren, kaum noch etwas wert. Doch was ist los, wenn der Mieter selbst für die Stromsperre verantwortlich ist, weil er mit seinen Zahlungen im Rückstand blieb? [...]
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