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(19.04.2013) Für kleinste und kleine Kapitalgesellschaften soll es künftig im handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahren Erleichterungen geben, wenn sie zwar ihren Publizitätspflichten nachkommen wollen, aber Fristen versäumen. Dazu hat das Bundeskabinett am 17.04.2013 einen Gesetzentwurf beschlossen, wie das Bundesjustizministerium mitteilt. Zudem soll eine zweite gerichtliche Instanz eingeführt werden, um zu gewährleisten, dass grundsätzliche Rechtsfragen einheitlich entschieden werden. [...]
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