Institut Feuerverzinken: Bauaufsichtliche Zulassung für feuerverzinkte Betonstähle -

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Mit der Aktualisierung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung für feuerverzinkte Betonstähle wurde der Einsatz dieser korrosionsgeschützten Stähle deutlich vereinfacht und der Weg für eine noch breitere Verwendung geebnet. Feuerverzinkte Betonstähle dürfen wie unverzinkte Betonstähle zur Bewehrung von Stahlbeton nach DIN 1045-1:2008-8 eingesetzt werden. Es können somit nahezu alle in Deutschland zugelassenen Bewehrungsstähle verzinkt und in Verbindung mit allen Normalzementen nach DIN EN 197-1 verwendet werden.

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