Holzwerker Nebenverdienst

rJJ

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Hallo Holzwerker,

welche Möglichkeiten gibt es für einen Holzwerker etwas für das Hobby nebenbei zu verdienen?
 

ManuelS

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Die genannte Deko ist eine Möglichkeit aber vermutlich bleibt da auf die Stunde gerechnet nicht viel hängen.

Eventuell kannst du bei einem Schreiner auf 450€ Basis mitarbeiten. Gibt sicher kleinere Betriebe die an und zu jemanden als Helfer gebrauchen können und niemanden fest einstellen wollen/können. Hätte auch den Vorteil etwas lernen zu können und vielleicht einfacher/günstiger an Material für deine Projekte zu kommen.
 

benben

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Nebengewerbe anmelden und kleine Reparaturarbeiten und Fussbodengeschichten anbieten. Fussleisten, Fensterbänke und solch überschaubare Tätigkeiten.

Gruss
Ben
 
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rJJ

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Die genannte Deko ist eine Möglichkeit aber vermutlich bleibt da auf die Stunde gerechnet nicht viel hängen.

Eventuell kannst du bei einem Schreiner auf 450€ Basis mitarbeiten. Gibt sicher kleinere Betriebe die an und zu jemanden als Helfer gebrauchen können und niemanden fest einstellen wollen/können. Hätte auch den Vorteil etwas lernen zu können und vielleicht einfacher/günstiger an Material für deine Projekte zu kommen.
Gute Idee, wenn das ginge. Hat jemand Erfahrung damit?
 

rJJ

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Fussbodengeschichten im Sinne von Parkettlegearbeiten sind übrigens wieder meisterpflichtig
habe ich gerade auch überlegt.

Deshalb mein Thema hier. Was wäre möglich als Holzwerker, mit Holzwerker"fähigkeiten" möglich. Ich schreibe absichtlich nicht Tischlerfähigkeiten.

Dem Tischler zuarbeiten finde ich gut, da kann man auch was dazu lernen. Und an Holz für Projekte kommen, ist auch keine schlechte Idee, wenn es denn üblich ist, kann man da einfach fragen oder wie geht man das an?

Interessant wäre noch, was könnte ich als Dienstleister noch so alles tun, was keinen Schein erfordert. Mit eigenem Gerät.
 

rJJ

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Montage von Fertigteilen. Möbel aufbauen, Sockelleisten anpassen, ältere Leute glücklich machen. Meist geben die dann auch gutes Trinkgeld.
Ok. Also darf ich da auch nicht ein bischchen zusägen oder ein nötiges Loch hier und da bohren, das wäre dann schon Tischlern?

Gibt es dafür eine Börse, wo findet man diese Aufträge?
 

Helmut60

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Eigentlich brauchst du nur ein passendes Gewerbe anmelden, dir die Abgebote z.B. bei Myhammer anzusehen, was passendes aussuchen und los gehts...

:emoji_slight_smile: Helmut
 

FredT

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Privat darfst du alles, im Rahmen eines Montageservices auch, nur eben wohl Tischlern nicht, was da sind Entwerfen und Herstellen. Kannst auch Innenausbau machen, wenn du die Fähigkeiten und Fertigkeiten dazu hast. Montageservice eben :emoji_sunglasses:
Beim Gewerbe hast du dann allerdings auch immer wieder eben Abgaben an Verbände und Kammern, Versicherungen, Steuern etc. Und natürlich die Frage, ob dein Hauptbrötchengeber das so toleriert oder genehmigt...
Und du mußt die Gewährleistung für deine Arbeiten übernehmen...
 
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rJJ

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Was definierst Du als Holzwerker"fahigkeiten"? Was ist ein Holzwerker?
was ist ein Woodworker
da wird jeder etwas eigenes darunter verstehen, im Groben wird es mit der Bearbeitung von Holz auf die eine oder andere Weise zu tun haben, das was man selbst braucht und andere brauchen könnten.
Dafür gibt es keine DIN, deshalb schreibe ich nicht vom Tischler.

Das meiste würde als Tischlerhandwerk verstanden.
Deshalb frage ich allgemein, damit man mich nicht festnagelt.

Am Liebsten würde ich gerne, planen, sägen, fräsen, bohren, hobeln.... schleifen.
Das ich ohne schein kein Möbel machen darf ist mir klar.

Zuschnitt anbieten? Darf ich das?
 

rJJ

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Eigentlich brauchst du nur ein passendes Gewerbe anmelden, dir die Abgebote z.B. bei Myhammer anzusehen, was passendes aussuchen und los gehts...

:emoji_slight_smile: Helmut
Ja aber, braucht man da für das meiste nicht einen Meisterbrief, oder zumindest Gesellen? Ich bin kein Tischler.
Wollen da nicht alle nur Fenster, Türen und Küchen getischlert haben?
 

rJJ

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Große Möbelhäuser oder auch Baumärkte vermitteln Handwerker. Sonst hilft auch eine Anzeige bei Kleinanzeigen oder im lokalen Blättchen.
ich habe davon etwas gelesen, und auch, dass die Möbelhäuser ja einen nicht einstellen, sondern genau, vermitteln als Dienstleistung, jedoch die ganze Verantwortung auf den Handwerker übertragen und die Haftung liegt auch komplett auf dem Handwerker.
 

rJJ

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Privat darfst du alles, im Rahmen eines Montageservices auch, nur eben wohl Tischlern nicht, was da sind Entwerfen und Herstellen. Kannst auch Innenausbau machen, wenn du die Fähigkeiten und Fertigkeiten dazu hast. Montageservice eben :emoji_sunglasses:
Beim Gewerbe hast du dann allerdings auch immer wieder eben Abgaben an Verbände und Kammern, Versicherungen, Steuern etc. Und natürlich die Frage, ob dein Hauptbrötchengeber das so toleriert oder genehmigt...
Und du mußt die Gewährleistung für deine Arbeiten übernehmen...
Ich verstehe dich jetzt nicht, privat und Gewerbe.
Wenn ich ein Gewerbe anmelde darf ich dann mehr machen oder wie meinst du das?

Ist Innenausbau nicht Zimmerei?
 

FredT

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Privat darfst du alles, auch Tischlern. Mit Gewerbe dann aber eben nicht. Und Innenausbau kannst du machen, aber eben nicht Zimmerei. Innenausbau ist Wände einreißen, die nicht tragend sind, Wände stellen, beplanken, auch noch Draht einziehen (aber nix anschließen), malern, Tapete ankleben, Fußbodenbelag legen... (?).
Dazu muß man nun nicht eben auch ein Gewerbe haben; es gibt da Geringfügigkeitsgrenzen. Liebhaberei, Hobby ist immer drin, für Freunde, Kumpel, Bekannte, Kollegen, Nachbarschaft. Bei alledem eben auf die Vorschriften achten, auch steuerlich. Ist halt Einkommen, kein Taschengeld. Da muß man sich beraten lassen von den Fachleuten, auch tlw kostenpflichtig.
Nebenberuflich heißt immer, neben dem Hauptberuf. Interessenkonflikte darf es da nicht geben; nebenberuflich ist in den meisten Fällen arbeitgeberanzeige und ggf. auch genehmigungspflichtig!
 

rJJ

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Privat darfst du alles, auch Tischlern. Mit Gewerbe dann aber eben nicht. Und Innenausbau kannst du machen, aber eben nicht Zimmerei. Innenausbau ist Wände einreißen, die nicht tragend sind, Wände stellen, beplanken, auch noch Draht einziehen (aber nix anschließen), malern, Tapete ankleben, Fußbodenbelag legen... (?).
Dazu muß man nun nicht eben auch ein Gewerbe haben; es gibt da Geringfügigkeitsgrenzen. Liebhaberei, Hobby ist immer drin, für Freunde, Kumpel, Bekannte, Kollegen, Nachbarschaft. Bei alledem eben auf die Vorschriften achten, auch steuerlich. Ist halt Einkommen, kein Taschengeld. Da muß man sich beraten lassen von den Fachleuten, auch tlw kostenpflichtig.
Nebenberuflich heißt immer, neben dem Hauptberuf. Interessenkonflikte darf es da nicht geben; nebenberuflich ist in den meisten Fällen arbeitgeberanzeige und ggf. auch genehmigungspflichtig!
da mein Thema dazuverdienen ist, gehe ich davon aus du meinst mit "Privat darfst du alles, auch Tischlern", gegen Bezahlung? Aber halt im Rahmen des Freundeskreises und Bekannte, oder? Aber auch direkt, von Anfang an mit Beratung vom Finanzamt?
 

Helmut60

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Ja aber, braucht man da für das meiste nicht einen Meisterbrief, oder zumindest Gesellen? Ich bin kein Tischler.
Wollen da nicht alle nur Fenster, Türen und Küchen getischlert haben?

Da findet man Fenster und Türen -bau ... oder auch Einbau -anfragen genauso wie Möbelumbau- und Auffrischungs -wünsche. Ich hab vor Jahren mal, in erster Linie um meine Zeit sinnvoll zu verbringen, für Leute die kein Geld haben ( Sozialhilfe/ ALG2 ), gegen Kalorien und Verschleißteilersatz "Schränke umgebaut". Das ging von zu lange Schränke kürzen, aus Stangenware vom Schweden Einbauschränke machen, bis zu aufwendigem schmaler machen von KleiderSchränken, damit der Rollator zwischen Schrank und Bett durchpaßt. Das wurde zu guter letzt so viel, und es kamen Anfragen von Leuten mit Geld, das ich eine klare Grenze ziehen mußte.

:emoji_slight_smile: Helmut
 

FredT

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Alles, was du irgendjemandem berechnest, also eine Rechnung stellst, ist nicht mehr privat, das wird Gewerbe, mit allen Konsequenzen, auch negativen.
Und Beraten ist eine Aufgabe der Steuerberater und Kammern. Finanzamt ist nicht dein Ansprechpartner, denn die arbeiten nicht für dich, sondern für die Steuerbehörde. In Rechtsfragen gehst du doch auch nicht zum Gericht oder der Staatsanwaltschaft, sondern zum Anwalt. "Anwalt" in steuerlichen Fragen ist der Steuerberater, deshalb heißt er so! Er ist nicht, wie oftmals noch angenommen wird, Mitarbeiter, Angestellter, Außenstelle etc. des Finanzamtes ...
 
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jedoch die ganze Verantwortung auf den Handwerker übertragen und die Haftung liegt auch komplett auf dem Handwerker
Hallo,
ja, so ist es. Und das ist auch richtig so. Wer in eigener Regie eine Leistung anbietet, der muss auch für sein Arbeitsergebnis geradestehen!
Wenn dieses Risiko für dich zu groß ist, dann hast du dich auf deinem erträumten Weg in den Nebenerwerb leider gründlich verlaufen.
Gruß

P. S.: Das gilt übrigens für nebenberufliche Tätigkeiten (Nebenerwerb) wie für hauptberufliche Tätigkeiten (Vollerwerb) gleichermaßen. Kein Unter- Auftraggeber wird dir regelmäßig dein volles Entgelt durchwinken, aber im Reklamationsfall für dich einspringen und für die finanziellen Folgen deiner reklamierten Arbeit aufkommen. Warum denn auch?
 
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