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Ich holde das Thema mal aus der Versenkung, da unser Wohnhaus leider in die Gebäudeklasse 3 fällt (wenig Wohnfläche aber riesen Nebengebäude) muss unsere neue Treppe leider F30 sein. Material soll Esche werden. Gibt es für die oben genannten Querschnitte eine Quelle oder Norm, auf die ich mich beziehen kann?
Vielen Dank im Voraus,
in der "normalen" Zulassung für handwerklich gefertigte Treppen ist nur das Brandverhalten der Hölzer geregelt.
Für eine Treppe mit der Anforderung F30 braucht der Hersteller sicher ein Zulassung.
Normale Türen darf jeder Schreiner oder bei Metall auch Schlosser bauen. Türen mit Zulassung T30 oder gar T90 dürfen nur Hersteller bauen die eben ihre Produkte geprüft haben. Ich gehe mal davon aus das das bei Treppen nicht anders sein dürfte.
mIt Hartholz, Dichte > 0,45, lässt sich F30 bei ausreichenden Querschitten erreichen.
Dabei wird durch ein Feuer ein Stärkenverlust von 1 mm/ min angesetzt.
Entsprechend muss der nach 30 min vebleibende tragfähige Material ausreichende Standfestigkeit gewährleisten.
Es handelt sich um eine allgemeine bekannte Feststellung.
Mit dem Genehmigenden vorher schriftlich abklären, nicht jedem ist das bekannt.
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