Holzpflegesets verkaufen. Hürden?

h.senge

ww-fichte
Registriert
5. Februar 2016
Beiträge
16
Ort
Hamburg
Moin,

Ich möchte gern im Rahmen meines Kleingewerbes neben den Holzprodukten auch ein Pflegeset für Schneidebretter und co verkaufen, bestehend aus einer selbstgemachten Holzbutter auf Bienenwachs/Leinöl-Basis, Baumwolltuch und etwas Schleifpapier/Bürste.


Bezüglich der Holzbutter sind nun viele offene Fragen.

Was habe ich für Deklarationspflichten gerade in Bezug auf Leinöl (Entflammbarkeit)

Gibt es sonstige Bedingungen wie Barcode, GTIN, CE Zertifikat, usw, oder kann ich einfach in Gläser füllen, mein Etikett draufkleben und Abfahrt?

Muss ich das Produkt irgendwo anmelden?


Beste Grüsse

Heino
 

joh.t.

ww-robinie
Registriert
14. November 2005
Beiträge
6.908
Ort
bei den Zwergen
Verzettel dich nicht.
Ich würde da auf ein Produkt des Handels zurückgreifen.
Da gibts ja ALLES in allen Variationen.
Ich finde man muss das Rad nicht immer neu erfinden.

Was passiert wenn der Superöko Allergiker von deinem Produkt Hautausschlag bekommt...

Ich male nicht den Teufel an die Wand , aber ich kenne meine Grenzen...

Produkthaftung etc.

@KaiX0 Mit was behandelst du denn deine Blöcke etc. ?

Du must nicht genau antworten, aber ca würde auch reichen. Selbst gemacht oder zugekauft.

Ich schreibe zu Dokumentation das Oberflächenprodukt inzwischen auf die Rechnung.

Dokumentation...
 
Zuletzt bearbeitet:

KaiX0

ww-robinie
Registriert
2. November 2021
Beiträge
1.941
Ort
Stubben bei Bad Oldesloe
Verzettel dich nicht.
Ich würde da auf ein Produkt des Handels zurückgreifen.
Da gibts ja ALLES in allen Variationen.
Ich finde man muss das Rad nicht immer neu erfinden.

Was passiert wenn der Superöko Allergiker von deinem Produkt Hautausschlag bekommt...

Ich male nicht den Teufel an die Wand , aber ich kenne meine Grenzen...

Produkthaftung etc.

@KaiX0 Mit was behandelst du denn deine Blöcke etc. ?

Du must nicht genau antworten, aber ca würde auch reichen. Selbst gemacht oder zugekauft.

Ich schreibe zu Dokumentation das Oberflächenprodukt inzwischen auf die Rechnung.

Dokumentation...
Zugekauft. Viel Osmo, von Clou bin
ich weg, anfänglich viel Antikwachs. Ich teste noch, was am Besten geht, hängt auch vom Holz ab.
 

h.senge

ww-fichte
Registriert
5. Februar 2016
Beiträge
16
Ort
Hamburg
Was das angeht bin ich eigentlich ganz entspannt. Produkthaftpflicht habe ich ja so oder so, ich habe sonst auch ein Problem wenn sich jemand in den Finger schneidet und sagt es lag daran, dass das Brett gewackelt hat. Auf Münzgeld stehen auch keine Warnhinweise und der Superallergiker gegen Nickel kann da Nix machen.

Es gibt zu allen verwendeten Zutaten ja Sicherheitsdatenblätter und sie sind von EG und CLP Verordnungen ausgenommen und als ungefährlich eingestuft.


Ich möchte ganz bewusst nicht auf ein vorhandenes Produkt zurückgreifen, da ich ja eben mit diesen Dosen auch Brand Building betreiben will.
 

inselino

ww-robinie
Registriert
15. Januar 2017
Beiträge
905
Außerdem dürfte die Marge bei den Produkten recht gut sein, wenn man sich so die Mitbewerber im "Öko-Bienenwachs" Segment anschaut. Herstellung auch entsprechend simpel.
Also wenn du wirklich nur Leinöl und Bienenwachs nimmst dann würde man das vermutlich sogar als Lebensmittel durchbekommen. Wäre quasi Leinöl mit E901.
Solange da entsprechend die Inhaltsstoffe angegeben sind ist das unkritisch. Bei gekochtem Leinöl sollte es auch noch gehen, wenn Sikkative drin sind muss man sich da mehr Gedanken um CLP machen.
 

wirdelprumpft

ww-robinie
Registriert
31. März 2013
Beiträge
2.472
Lebensmittelechtheit wird wie Nachgewiesen?
Ist die Frage wie/wo man das Produkt verkauft
Im Handel macht Barcode Sinn auf Flohmarkt eher nicht
Inhaltsstoffe würde ich aber immer draufschreiben z.b. besteht aus Holzbutter - Leinöl (Achtung Selbstendzündungsgefahr) etc.
Falls versendet wird müsste man mit Paketdienst klären welch Mengen noch als LQ durchgehen sofern das Produkt darunter fällt usw.
EU -Regeln da findet man bestimmt auch noch Deutsche Regeln/DIN etc. - letztlich geht sowas nicht ohne Anwalt oder Berater wenn man das rechtssicher in Umlauf bringen will - ist ja wie bei Gewerbe da gibt es auch vorgaben wie Rechnungen aussehen müssen oder Vorgaben was auf Internetseiten stehen muss etc.
es ist nahezu unmöglich sich das Wissen anzueignen - Internetseite/Shop ist Minenfeld da gibt es teils absurde Dinge auf die man nicht im entferntesten kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Martin45

ww-robinie
Registriert
10. März 2013
Beiträge
4.147
Auch echtes Bienenwachs von den Bienen vom Nachbarn kann ordentlich "verseucht" sein, durch Schädlingsbekämpfungsmittel (Varoa Milbe), was dann im Wachs zu finden ist.
Also entweder Wachs für Lebensmittelzwecke zukaufen oder evtl. Biowachs mit Testzertifikat.
 

wirdelprumpft

ww-robinie
Registriert
31. März 2013
Beiträge
2.472
Anbieterkennzeichnung - da gibt es bestimmt auch Regeln was da drauf muss.
Auf jeden Fall ne Betriebshaftpflicht abschließen wo Produkthaftung mit drin ist.

Oh, Markenrecht hätte ich jetzt auch nicht dran gedacht...
 
Registriert
3. Februar 2016
Beiträge
1.521
Ort
65307 Bad Schwalbach

schrauber-at-work

ww-robinie
Registriert
24. April 2016
Beiträge
6.800
Alter
44
Ort
Neuenburg am Rhein
Durch das Mischen mehrerer Produkte entsteht ein neues Produkt, und das braucht sein eigenes Sicherheitsdatenblatt.
Wenn man die Zusammensetzung kenn ist das Sicherheits Datenblatt i.d.R. ja kein großes Problem. So lange durch das mischen keine neuen Sicherheitsrisiken entstehen kann man dies ja angelehnt an die "Zutaten" eins erstellen.
 

IngoS

ww-robinie
Registriert
5. Februar 2017
Beiträge
9.072
Ort
Ebstorf
Hallo,

wer es natürlich umweltfreundlich und gesund haben will, behandelt seine Schneidbretter mit nix. Die werden je nach Verschmutzung kalt, oder heiß abgewaschen und trocknen lassen und das bei mir problemlos schon über 50 Jahre.

Gruß Ingo
 

joh.t.

ww-robinie
Registriert
14. November 2005
Beiträge
6.908
Ort
bei den Zwergen
Auch echtes Bienenwachs von den Bienen vom Nachbarn kann ordentlich "verseucht" sein, durch Schädlingsbekämpfungsmittel (Varoa Milbe), was dann im Wachs zu finden ist.
Also entweder Wachs für Lebensmittelzwecke zukaufen oder evtl. Biowachs mit Testzertifikat.
Nicht nur dadurch, sondern auch durch Spritzmittel der Landwirtschaft, billig zugekaufte , gepanschte Mittelwände etc.

https://youtu.be/pS2iR0hQDqQ?si=6nserSaOOPxB7Miw
 

h.senge

ww-fichte
Registriert
5. Februar 2016
Beiträge
16
Ort
Hamburg
Wachs würde ich in Form von pellets zukaufen, alleine schon wegen der reproduzierbaren Farbe, insofern ist hier das Schadstoff Problem nicht gegeben.

Der Name des Produktes wäre ein Fantasiename der nicht geschützt ist und nichts mit Holzbutter.

Ich plane es erstmal als Beigabe zu Brettern zu verkaufen. Diese Bretter verkaufe ich über Kleinanzeigen, Märkte, Hofläden.

Ich habe keinen großen online Shop mit Artikel IDs oder so. Daher sehe ich Gtin/Ean und Barcode noch nicht als notwendig.

Produkthaftung habe ich wie gesagt eh mit abgedeckt.

So wie ich es auf anderen Verpackungen von deutlich größeren Herstellern sehe, schreiben die da nichts besonderes drauf. Einige haben nichtmal den Entzündungshinweis für Leinöl.

Was nicht heißt dass das alles Rechtssicher ist was die machen. Aber ein bisschen muss man ja auch abwägen. Meine Nachbarn dürfen auch keine Eier ohne Legenummern verkaufen, tut hier aufm Dorf trotzdem jeder.

Mir geht es erstmal um das Bauchgefühl, was ihr davon haltet und was ihr abklären würdet,

Zur Rechtsberatung nutze ich dann kein Holz-Forum :emoji_slight_smile: Keine Angst.

Ich will nur auch kein Riesen Fass aufmachen für die 50-100 Dosen die ich pro Jahr vermutlich verkaufen werde.
 

inselino

ww-robinie
Registriert
15. Januar 2017
Beiträge
905
Ja ich sehe das recht unkritisch. Bastel dir ein Sicherheitsdatenblatt und Produktdatenblatt was du irgendwo auf die HP packst. Da die Einzelstoffe nicht REACH eingestuft sind geht das ja fix. Einmal die Händler für wachs und Öl anfragen ob die sowas haben. Entweder haben die eins da steht dann drin "kein Gefahrstoff nach REACH EG 1907/2006 bla bli blub". Oder die haben das nicht mal dann schreibst du das ggf. so bei dir rein.
Man kann nette Hinweise auf die Packung schreiben a la "Bienenwachs ist ein Naturprodukt und wo die Biene war weiß kein Mensch" verpflichtend dürfte das aber nicht sein.
Name kann man sich mal anschauen aber geht ja auch recht einfach. Im Zweifelsfall einen generischen Namen + Brand-Namen also "XYZ Pflegeöl/Pflegewachs" das lässt sich recht sicher nicht schützen.

Aber da du es in die Nähe von essen bringst würde ich mich da nochmal schlau machen. Wie gesagt, Leinöl und Bienenwachs sind beide für Lebensmittel zugelassen aber ob es da ne spezifische Prüfung oder einen Hinweis braucht würde ich mal klären.
 

RUMBA

ww-birnbaum
Registriert
19. Mai 2008
Beiträge
247
Ort
53879 Euskirchen
Produkthaftung,

das kann ganz schnell nach hinten losgehen.

Du willst das ja Explizit dafür vertreiben und behandelst Deine Bretter dann wahrscheinlich damit.

Erstmal kein Problem, jedoch wenn Du einen Fehler machst in der Deklarierung, könnte dieses jemand im Internet finden und Dich abmahnen.
Es geht um Schneidbretter, also Lebensmittel deshalb würde ich mir da 10 mal Gedanken drüber machen.
Auch wenn im Produkt XY von einem Hersteller eh das selbe drinne ist und dieses sicher ist.

Du verkaufst gewerblich, deshalb könnte das böse enden.

Wenn geht es vielleicht unter Holzpflegemittel, da is die Speichelfestigkeit oder dergleichen vielleicht nicht so greifend.

Gruß,
Rumba
 

Martin45

ww-robinie
Registriert
10. März 2013
Beiträge
4.147
Wachs würde ich in Form von pellets zukaufen, alleine schon wegen der reproduzierbaren Farbe, insofern ist hier das Schadstoff Problem nicht gegeben.
Die Form des Wachses macht es nicht schadstofffrei. Verschätz dich da nicht.
Ausser Wachs aus "Raubbau" (eilde Bienenschwärme irgendwo in fernen Ländern, denen das Wachs geklaut wird) oder Biowachs dürfte fast jedes andere käufliche Wachs belastet sein. Da wird dann fröhlich aus diversen Quellen gemischt usw.
 

Bunjin

ww-eiche
Registriert
30. November 2020
Beiträge
332
Ort
Schleswig-Holstein - Lübeck
Hallo,

wer es natürlich umweltfreundlich und gesund haben will, behandelt seine Schneidbretter mit nix. Die werden je nach Verschmutzung kalt, oder heiß abgewaschen und trocknen lassen und das bei mir problemlos schon über 50 Jahre.

Gruß Ingo
Ich spüle meine Schneidbretter mit Waschsoda (calcinierte Soda, reine Soda Na2CO3). Das ist stark alkalisch, bricht Zellmembranen von Bakterien und Pilzen auf und wirkt deshalb gut desinfizierend. Die Sodalauge lasse ich einfach auf dem Brett trocknen, ohne nachspülen.
Im Gegensatz zum Spülen mit Spüli quillt das Holz auch nicht stark auf.
 

Ed-o-mat

ww-esche
Registriert
8. Mai 2021
Beiträge
558
Ort
Tamm
Naja, neben Schneidbrettern gibt es ja auch Servierbretter oder "dekorative" Schneidbretter, auf denen man dem Gast die Speisen auch ansehnlich servieren kann. Und da kann ich schon nachvollziehen, dass eine regelmäßige Pflege da schon für eine schönere Optik sorgt.

Ich glaube nicht, dass Heino mit "Schneidbrett" das 0815 Brett fürs Brotschneiden mit dem Riffelmesser meint...
 

Kerstenk

ww-robinie
Registriert
27. Februar 2022
Beiträge
1.661
Ort
Greifenstein
Eigentlich nix. Man kann damit aber Geld verdienen, welches andere dafür ausgeben.
wie hat mein Tierarzt mal gesagt, die Leute kommen mit ihren Tieren und der wird nach deren Meinung nur gesund, wenn er eine Spritze bekommt. Dann bekommt er eben eine, Vitamine sind immer nützlich, kostet in dem Fall eben was mehr :emoji_wink:
Die Leute wollen Pflegemittel, dann bekommen sie die eben.
 

SchweißerSchnitzer

ww-robinie
Registriert
28. November 2022
Beiträge
791
Ort
Rheinland (Bonn)
Meine Nachbarn dürfen auch keine Eier ohne Legenummern verkaufen, tut hier aufm Dorf trotzdem jeder.
Off topic, aber trotzdem: Doch das dürfen sie, solange sie selbst die Erzeuger sind, die Eier ab Hof oder auf einem lokalen Markt oder an der Haustür verkauft werden und die Eier nicht nach Gewichtsklassen sortiert sind. Siehe §1a EiMarktV.

zurück zum Thema:
Solche Produkte (ähnlich wie Kosmetika) sind imho ein Fall für Lohnherstellung. An deiner Stelle würde ich eine Firma suchen, die mir sowas zusammenrührt und abfüllt. Die haben bestenfalls auch noch Expertise in Kennzeichnung, Verpackung, Analytik, Sicherheit.

Falls dein Produkt für Schneidbretter für die Küche gedacht ist und du das auch auslobst, bist du verantwortlich, dass deine Produkt lebensmittelverträglich ist.

Ich finde die Idee marketingmäßig gut. Mein Schuhladen will mir ja auch Schuhcreme andrehen und mein Friseur Haarpflege. Nur rühren die das (zum Glück?) nicht selbst an :emoji_slight_smile:
 
Oben Unten