Wenn die Firma die Rechnung nicht absetzen kann, macht das nichts, da keine Umsatzsteuer berechnet wurde.
Verstehe ich nicht was du meinst, wieso sollte ein Firma die Rechnung nicht absetzen können?
Für den Privatmann ist es euch keine 19% billiger, da du als Erzeuger ja die Vorsteuer nicht abziehen kannst - du musst also die Mehrwertsteuer deiner Waren auf den Endkundenpreis aufschlagen.
Naja gehen wir mal davon aus, das du nicht 1:1 an den Endkunden weiterreichst, sondern z.B. auch ein gewisser Arbeitslohn enthalten ist und du z.B. 50€/h haben möchtest, so musst du dem EK ohne Kleinunternehmerregelung 59,50€/h in Rechnung stellen.
Bei Firmenkunden ist es kaum anders. Diese würden den gleichen Betrag wie der Privatkunde zahlen, inkl. der aufgeschlagenen Mehrwertsteuer des Wareneinkaufs.
Der Firmenkunden kann seinerseits aber wieder Vorsteuer ziehen, zahlt also 50€ und holt sich die 9,50€ Vorsteuer indirekt wieder zurück -> durchlaufender Posten.
Beispiel:
Ich kaufe für 10€ (excl. Mwst) Waren, und baue was tolles daraus und will 50€ Arbeitslohn haben, also verkaufe ich das für 60€ + 1,59€ = 61,59€ (Kleinunternehmer).
Ohne Kleinunternehmer müsste ich aber Mwst. auf meine Leistung abführen, also 60€ + 9,50€ + 1,59€ = 71,09€
Für einen Endverbraucher kostet das gleiche also 9,50€ mehr. Für jemand der Vorsteuer abziehen darf (wieder angenommen er macht Gewinn) kostet das aber effektiv nur 59,73€ da er ja die Ust. gegen seine eigene Gegenrechnen kann inklusive der Mwst die du für die Waren bezahlst und an ihn weitergibst. Das Produkt wird also 1,85€ günstiger gegenüber der Kleinunternehmerregelung wenn ich Vorsteuerabzugsberechtigt bin. (
Ich hoffe ich hab mich jetzt nirgends verrechnet )
Auch als Kleinunternehmer, der keine UST ausweist kann ich doch trotzdem §13 anwenden und weise wieder keine UST aus.
Mir ist nicht ganz klar was du da anwenden und nicht ausweisen willst, die von dir gezahlte Ust. kannst du natürlich ganz normal als Betriebsausgabe absetzen, jedoch kannst du diese nicht Gegenrechnen (da du ja keine Ust. einnimmst). Für dich selber ist es also egal, nur wenn du eine Rechnung schreibst kann der Empfänger halt keine Ust. abziehen (siehe obiges Beispiel).