Hobby als Nebenverdienst?

horstyborsty

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Guten Abend,
ich überlege schon seit einger ganzen Weile was ich denn in meiner kleinen Werkstatt so anfertigen könnte um den ein oder anderen € wieder rein zu bekommen. Exorbitante Preise kann ich als Bastler natürlich nicht verlangen ist mir klar aber hat jemand eine Idee was man brauchbares herrstellen könnte?
 

Tulesch

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Da bin ich ja mal gespannt, ob da eine Empfehlung kommt.

Da es ja dann handgemachte Sachen sind, sollte der Preis dann eigentlich nicht zu billig sein. Denn 1. könnte das sonst in viel Arbeit ausarten (bei mehr Nachfrage), für die kaum was rum kommt und 2. machst du die Preise für Leute kaputt, die davon leben (müssen).

Auf der Arbeit z.B. sind die kleinen Nettigkeiten (Stahlbereich) die ich für Kollegen gemacht haben, nachher sowas von ausgeartet, das die z.b. jeden scheiss, den man im Baumarkt für 3-5€ bekommt, von mir in einer Handgefertigten stärkeren (von der Materialstärke her) Version haben wollten (obwohl es total unnötig war). Natürlich für den Baumarktpreis oder weniger.
Z.B. Kreuzgehänge aus 5-8mm Flacheisen, Strandkorb aus 27mm Siebdruckplatte

Oder schau dir Fotografen an.
Viele deppen meinen, weil sie ne digitale Spiegelreflex haben, wären sie der Hochzeitsfotograf schlecht hin.
Resultat... es gibt heute an jeder Ecke jemanden der die Arbeit für 150-200€ macht. Qualitativ bekommst du für den besonderen Tag aber den größten Scheiss und die guten Fotografen streichen irgendwann die Segel.


Egal was du anbietest, du solltest es einfach reproduzieren können. Und das kann eigentlich alles sein.
Ich hab z.B. für meine Tochter einen Lauflernwagen "nach"-gebaut. Es dauerte keine Woche und ich hatte 3 anfragen, noch einen zu machen. Da ich aber mangels schleifgerät und weil ich allds mit Tauchsäge säge, es relativ viel Aufwand ist, würde der grade mal 20% günstiger sein als das Original und das hat noch viele spielereien, die ich mangels Oberfräse weg gelassen habe.

Kurz um.
Es gibt für alles einen Markt und einen Kunden, bleibt nur die Sache mit dem Preis :emoji_wink:
 

horstyborsty

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Ich will ja niemandem die Butter vom Brot klauen. Ich weiß das in so einem extrem industrialisierten Land wie Deutschland ich kein "Nebengeschäft" aufbauen könnte. Ich lese sehr viel auf diversen amerikanischen DIY und Woodworking Seiten und da gibt es auch sehr viele Tipps was man zu Hause anfertigen könnte um ein paar $ damit zu machen. Vieles von dem ist aber hier in Deutschland einfach Unsinn da alleine die Materialkosten um ein vielfaches höher sind als in den USA. Daher frage ich einfach nach Ideen für Projekte :emoji_wink:
 

yoghurt

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Hallo,
das bleibt doch so sehr im Ungefähren. Keiner von uns weiß, was Du kannst und über welche Ausstattung Du verfügst. Baust Du Möbel, kommst Du auch schnell in Probleme mit der unberechtigten Ausübung eines Handwerks. Ich würde mich mal bei Dawanda umsehen, was die anderen dort so anbieten.
 

Tulesch

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Zählen Palettenmöbel als richtige Möbel? :emoji_wink:
Wenn die Preise bei Dawanda stimmen und es Leute gibt die sowas bezahlen, kann man damit schon Geld machen.
Leider steht in keiner der Beschreibungen, wie sehr die zerlegt und geschliffen wurden.
 

yoghurt

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Hallo,
ich bin kein Paragraphenreiter und auch kein Freund der Handwerkskammern oder der Meisterpflicht. Ich vermute auch, dass niemand es so eng sehen wird. Aber: Wer handwerklich (nicht industriell) Möbel herstellt unterliegt in Deutschland der Meisterpflicht, denn er übt ein Handwerk aus.

Ich möchte hier aber keine off-topic-Diskussion lostreten, sondern wollte den Aspekt nur kurz benennen. Aber wer hobbymäßig gewerblich tätig wird muss schon genau wissen was er da macht. Natürlich kann vieles Kunst sein und als solches verkauft werden. Ohne weitere Infos des Themenerstellers bleibt aber alles Spekulatius!
 

teluke

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@ yoghurt

Ich bin da jetzt nicht ganz so sicher denke aber dass der Bastler der hier Dinge herstellt und dann versucht diese Dinge zu verkaufen nichts mit dem Handwerk (Dienstleister) zu tun hat ergo da auch keine Probleme bekommen kann.
Wenn schon ist er bei der Industrie (Hersteller) einzuordnen.

Die Industrie bietet Produkte (z.B. Schränke) an.
Der Handwerker bietet eine Leistung (z.B. einen Schrank für einen Kunden zu bauen) an.

Das macht wohl den Unterschied.

Bedeutet dass der Heimwerker keinen individuellen Einbauschrank anbieten darf aber durchaus einen fertigen Schrank.
Der Heimwerker (ab jetzt kleiner Hersteller genannt) kann demnach keinen Maßschrank anbieten.
Er kann aber durchaus anbieten einen Schrank in verschiedenen Größen (Losgröße 1) zu fertigen.
 

Tulesch

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Aus meinem eigentlichen Hobby Fotografie kann ich sagen da ich erst seit einem Jahr ein Gewerbe dafür habe, das es zum einen lediglich um Titel geht und zum anderen um Aufträge.
Verkaufen darf ich eigentlich alles, nur keine Auftragsarbeit annehmen und mich nicht Fotograf nennen.
Ob jetzt z.B. der Schreiner oder Tischler als Titel genau so geschützt ist weiß ich nicht.
 

Holz-Fritze

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Die Industrie bietet Produkte (z.B. Schränke) an.
Der Handwerker bietet eine Leistung (z.B. einen Schrank für einen Kunden zu bauen) an.

Der industrielle Betrieb hat aber ein Gewerbe angemeldet genau wie der Handwerker. Unter Umständen benötigt sogar ein Industriegewerbe einen Meister, wenn dafür Meisterpflicht besteht.

Berufe die man ohne Gewerbeschein ausüben darf nennen sich "freie Berufe".
Berufe die man ohne Meistertitel ausüben darf findet man bei den Handwerkskammern.

Interessant dürfte das sein: "Zur Ausübung ihrer Handwerksberufe brauchen Modellbauer, Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher, Holzbildhauer;, Böttcher, Korbmacher keinen Meister."

Also am besten Holzspielzeug herstellen.
 

teluke

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Logischerweise schwebt der Heimwerker wenn er seine Produkte verkauf nicht im rechtsfreien Raum.
Er ist natürlich steuerpflichtig, muss das auch bei der Stadt anmelden. Das FA kommt dann von alleine.
Er muss aber nicht Meister sein da er kein Handwerk ausübt. Er bietet keine Dienstleistung an.

Die Industrie braucht einen Meister nur dann wenn sie ihn eben braucht weil seine Fähigkeiten und sein Fachwissen für den Betrieb wichtig sind.
Es gibt in der Industrie keine Meisterpflicht. Sowas gibt es nur im Handwerk soweit im einzelnen Handwerksberuf noch die Meisterpflicht besteht.

ich behaupte jetzt mal sogar dass der Heimwerker (natürlich ordentlich beim FA angemeldet) einen Schrank den er in seiner Werkstatt gebaut und dann z.B. über die Bucht verkauft hat auch beim Käufer aufbauen darf.
Dabei darf er dort auch die Säge anschalten und z.B. eine Passleiste an einem Schrank entsprechend zuschneiden.
Das fällt zwar schon ins Handwerk ist aber trotzdem, da nur geringfügig, erlaubt.

Der Schreinermeister darf auch durchaus kleine Arbeiten im anderen Gewerk durchführen soweit diese geringfügig sind und mit seinem Werk zusammenhängen.

z.B. darf der Ofenbauer, wenn er beim Gasversorger die Fachkenntnis nachweist, auch an der Gasleitung arbeiten soweit es darum geht seinen Gaskamin anzuschließen.
Er darf das aber nicht machen wenn es nicht mit seinem Gewerbe zusammenhängt.

Also darf der Heimwerker, ordnungsgemäß angemeldet, alles produzieren und verkaufen.
Er darf seine Produkte anbieten seine Dienstleistung nur wenn diese direkt mit seinem Produkt zusammenhängt.
Als den verkauften Schrank beim Käufer aufbauen.
 

Holz-Fritze

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Also darf der Heimwerker, ordnungsgemäß angemeldet, alles produzieren und verkaufen.
Er darf seine Produkte anbieten seine Dienstleistung nur wenn diese direkt mit seinem Produkt zusammenhängt.
Als den verkauften Schrank beim Käufer aufbauen.

Ich habe mich mit diesem Thema ausführlich befasst und du hast unrecht. Wenn ich Möbel herstelle und verkaufe unterliege ich der Meisterpflicht und der Gewerbeanmeldung.

Einfach nur dem Finanzamt anmelden geht nicht, es sei denn es ist ein freier Beruf (z.B darf ich als Ing. als SV arbeiten ohne Gewerbeschein)

BUH - Existenzgründung und Selbstständigkeit ohne Meisterbrief

http://www.existenzgruender.de/Shar...B-Handwerksordnung.pdf?__blob=publicationFile

Nachttrag:

man kann natürlich auch als Kleinunternehmen ohne Gewerbeanmeldung so etwas machen, aber der Meisterpflicht bei Handwerklichen Gewerbe unterliegt man trotzdem.
 

teluke

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Bei diesen Unterlagen geht es ausschließlich um das Handwerk (Dienstleistung).

Ein Heimwerker der in seiner Werkstatt einen Schrank produziert und den danach bei Ebay verkauft ist m.E. kein Handwerker sondern ein (sehr kleiner) Produzent und unterliegt damit nicht dem Handwerksrecht.
Er muss damit ebensowenig in der Handwerksrolle eingetragen sein wie der Großproduzent.
Sein Betrieb ist keine Schreinerei, er darf sie auch nicht so nennen.

Er wird dann wohl auch mit der Zwangsmitgliedschaft bei der IHK beglückt werden.

Ob eine Produktionsstätte groß oder klein ist sollte dabei keine Rolle spielen.

Wäre das anders ständen alle kleinen Anbieter bei Ebay, Dawanda, Etsy und was es da noch so gibt mit einem Bein im Gefängnis.
Dem ist aber sicher nicht so.
Darf er das aber auf diesem Weg verkaufen dann darf er das auch in einem eigenen Shop oder einem Ladengeschäft.
Wenn er das darf dann darf er das auch einem Wiederverkäufer (Möbelhandel) verkaufen.

Der Schreiner darf da viel mehr.
Er kann seinem Kunden eine maßgeschneiderte Einrichtung verpassen. Er kann Fenster und Türen individuell nach Aufmaß bauen und einbauen, er darf schlicht alles machen was mit dem Handwerk zusammenhängt.

So sehe ich das.
 

Holz-Fritze

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Bei diesen Unterlagen geht es ausschließlich um das Handwerk (Dienstleistung).

Ein Heimwerker der in seiner Werkstatt einen Schrank produziert und den danach bei Ebay verkauft ist m.E. kein Handwerker sondern ein (sehr kleiner) Produzent und unterliegt damit nicht dem Handwerksrecht.
So sehe ich das.

Deine Argumentation ist falsch.

Ich zitiere (Gabler Wirtschaftslexikon Online: kostenlos + qualittsgeprft) mal die Begriffsdefinition "Industrieunternehmung" welche nicht unter das Handwerksrecht fallen würde:
"Betrieb, der gewerblich, unter maßgeblichen Einfluss von Maschinen, nach dem Prinzip der Arbeitsteilung Sachgüter erzeugt und auf großen Märkten absetzt. "

Das wird auf einen Heimwerker nie zutreffend sein, ob Dienstleistung angeboten wird oder nicht spielt eigentlich keine Rolle, denn auch eine Industrieunternehmung kann durchaus Dienstleistung anbieten.

Noch mal den Gesetzestext:
" Ein Gewerbebetrieb ist Handwerksbetrieb im Sinne dieses Gesetzes, wenn er handwerksmäßig betrieben wird "

Handwerksmäßig bedeutet z.B. in kleinen Stückzahlen ohne spezialisierte Serienproduktion ohne spezialisierte Maschinen für die Serienproduktion.

Ich bin diesen ganzen Kram schon mehrmals mit Unternehmensberatern durchgegangen, weil ich so etwas mal vor hatte.

Eine Grauzone gibt es die nennt sich Liebhaberei, aber das ist auch recht vage wie man so etwas abgrenzt.
 

teluke

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Dann warte ich jetzt bis sicher erste Heimwerker meldet der auf den genannten Plattformen oder direkt etwas verkauft hat und verurteilt wurde aufgrund des Handwerksrechts (Schwarzarbeit).
 

Holz-Fritze

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Dann warte ich jetzt bis sicher erste Heimwerker meldet der auf den genannten Plattformen oder direkt etwas verkauft hat und verurteilt wurde aufgrund des Handwerksrechts (Schwarzarbeit).


Wenn man es auf ein Verfahren ankommen lassen will, kann man es ja versuchen.
Ob es den Ärger und rechtlichen Aufwand bzw. das Risiko wert ist muss jeder für sich selbst entscheiden.
Ich schreib hier nur die übliche Rechtsauslegung, wie sie mir erläutert wurde.
 

AlGe

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Wenn Du weißt, was Du anbieten willst, kannst Du ja bei der Handwerkskammer nachfragen und wirst Antwort bekommen. Die bekommen bei Deiner Gewerbeanmeldung sowieso einen Durchschlag.
 

teluke

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Moment, ich bin nicht der TE. Ich habe auch nicht gefragt was ich anbieten kann/soll/darf.

Irritiert bin ich weil im letzten Beitrag von Ralf was ganz anderes steht als er ursprünglich geschrieben hat.

Daher nur zur Klarstellung:

Ein Verstoß gegen das Handwerksrecht ist Schwarzarbeit, auch wenn steuerlich alles seine Ordnung hat.
Wenn die Arbeit kein Verstoß gegen da Handwerksrecht ist aber nicht versteuert wurde dann ist das ebenfalls Schwarzarbeit.
 

yoghurt

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Hallo,
ich denke, die rechtlichen Rahmenbedingungen sind ausreichend erörtert, zumal es hier darum gar nicht gehen sollte.

Zurück zum Thema:
Es gibt eigentlich kaum etwas, was ein Bastler billiger herstellen kann als die Industrie. Insofern kann man nur ein ungewöhnliches Design, Material oder Produkt anbieten, dass es sonst so nicht gibt. Mir fällt dabei spontan der schräg gezinkte Kaffeefiltertütenhalter ein. So etwas kann man vielleicht verkaufen und dabei etwas mehr als den Materialpreis erzielen. Ein Geschäft ist das zwar nicht, dient aber der Refinanzierung des Hobbys.
 

Neige

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Ich denke ein Hobby sollte ein Hobby bleiben. Ich habe ja Schreiner gelernt, einige Jahre als Geselle gearbeitet und dann in den Rettungsdienst gewechselt. Den Bezug zum Schreinern hab ich nie verloren, mich in diversen Seminaren auf dem Laufenden gehalten und dann entschlossen Nebengewerbe anzumelden. Anfangs hat das Spaß gemacht, einige Euro nebenher zu verdienen. Aber eines blieb im Laufe der Zeit auf der Strecke, nämlich Freizeit und die Freude daran. Zum einen kostet Nebengewerbe erst mal richtig Geld, was wieder rein geholt werden will und zum andern hatte ich empfunden, dass ein gewisser Druck da ist, etwas machen zu müssen, auch wenn mal einfach die Lust dazu fehlte.
Ich mach immer noch einiges, aber jetzt für mich und ab und an mal für Freunde und Familie.....
Deshalb sollte meiner Meinung nach ein Hobby ein Hobby bleiben.
 

teluke

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@ Ralf.

Sorry wegen der Nachfrage. Ich hatte da schon einen Forumsfehler vor Augen.
Hätte ich auch selbst drauf kommen können.
 

Holzmagnet

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Ich habe mich mit diesem Thema ausführlich befasst und du hast unrecht. Wenn ich Möbel herstelle und verkaufe unterliege ich der Meisterpflicht und der Gewerbeanmeldung.

Einfach nur dem Finanzamt anmelden geht nicht, es sei denn es ist ein freier Beruf (z.B darf ich als Ing. als SV arbeiten ohne Gewerbeschein)

BUH - Existenzgründung und Selbstständigkeit ohne Meisterbrief

http://www.existenzgruender.de/Shar...B-Handwerksordnung.pdf?__blob=publicationFile

Nachttrag:

man kann natürlich auch als Kleinunternehmen ohne Gewerbeanmeldung so etwas machen, aber der Meisterpflicht bei Handwerklichen Gewerbe unterliegt man trotzdem.

Dein Beitrag ist soweit richtig, nur das Kleinunternehmer keine Gewerbeanmeldung brauchen stimmt nicht.
Du meldest dein Gewerbe an und das Finanzamt schickt dir einen Fragebogen zur steuerlichen Anmeldung zu. Dort kannst du dnan vermerken das dein vorraussichtlicher Umsatz unter 17500€ jährlich bleibt. Damit bist du Kleinunternehmer und berechnest auch keine MWST auf deinen Rechnungen.

Prinzipiell gehe ich davon aus, dass die meisten im Nebengeschäft es als Kunst verkaufen. Da wird es natürlich schwierig Serien zu fertigen.
 

Holz-Fritze

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Dein Beitrag ist soweit richtig, nur das Kleinunternehmer keine Gewerbeanmeldung brauchen stimmt nicht.
Du meldest dein Gewerbe an und das Finanzamt schickt dir einen Fragebogen zur steuerlichen Anmeldung zu. Dort kannst du dnan vermerken das dein vorraussichtlicher Umsatz unter 17500€ jährlich bleibt. Damit bist du Kleinunternehmer und berechnest auch keine MWST auf deinen Rechnungen.

Nachtrag:

Habe gerade nachgelesen Du hast Recht, unten stehendes gilt nur für die freien Berufe.



Gilt nur für freie Berufe:
( Ich selber arbeite nebenbei als Kleinunternehmer und habe kein Gewerbe angemeldet, Du mußt nur dem Finanzamt mitteilen, dass Du ein Kleingewerbe unterhälst. Ich habe damit keinen Gewerbeschein und kann auch nicht im Großhandel einkaufen (bei manchen gehts trotzdem, wenn Sie Kulant sind)

Du kannst nach Dieser Regelung auch mit Umsatzsteuer abrechnen, was für eine Art ob mit oder ohne muß man aufgrund des Verdienstes entscheiden. Das ganze ist recht kompliziert ich rechne ohne ab. )
 

uli2003

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Du kannst nach Dieser Regelung auch mit Umsatzsteuer abrechnen, was für eine Art ob mit oder ohne muß man aufgrund des Verdienstes entscheiden.

Das ist weniger mit dem Verdienst, als mit dem Verhältnis Wareneinkauf/Warenverkauf verbunden.
Als Option kann man mit der Kleinunternehmerregelung auch ganz normal umsatzbesteuern. Dann aber für - ich meine - 3 Jahre.

Man sollte sonst auch tunlichst keine MWSt auf Rechnungen ausweisen, denn dann muss sie auch abgeführt werden - egal welche Option man gewählt hat :emoji_slight_smile:

Grüße
Uli
 
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