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(17.04.2013) Zahlen die Mieter einer Wohnung die fälligen Abfallbeseitigungsgebühren nicht, so ist die Behörde berechtigt, nachträglich die ausstehenden Gebühren vom Hauseigentümer zu fordern. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt am 21. März 2013 entschieden. [...]
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