Braunesche
ww-birnbaum
- Registriert
- 5. Mai 2010
- Beiträge
- 231
Hi,
ich Plane den Umbau von einem derzeit ungenutzten Dachstuhl der in die Wohnung darunter integriert werden soll. Die Wohnfläche wird damit um ca. 60m2 zuzüglich der Dachschrägen vergrößert werden. Die Haupttreppe (Beton) geht bis in das 3 OG vom 3 OG bis zum Dachstuhl soll zukünftig eine Holztreppe innerhalb der Wohnung die Etage überbrücken. Die Wohnung wird zukünftig vermietet werden. Gibt es Vorschriften seitens der Gesetzgeber/Feuerwehr etc. das diese zwingend als Haupttreppe nach DIN ausgeführt werden muss oder darf eine solche auch als Nebentreppe (da derzeit Kopffreiheit zu klein) ausgeführt werden?
Für Infos Danke ich im voraus
Braunesche
ich Plane den Umbau von einem derzeit ungenutzten Dachstuhl der in die Wohnung darunter integriert werden soll. Die Wohnfläche wird damit um ca. 60m2 zuzüglich der Dachschrägen vergrößert werden. Die Haupttreppe (Beton) geht bis in das 3 OG vom 3 OG bis zum Dachstuhl soll zukünftig eine Holztreppe innerhalb der Wohnung die Etage überbrücken. Die Wohnung wird zukünftig vermietet werden. Gibt es Vorschriften seitens der Gesetzgeber/Feuerwehr etc. das diese zwingend als Haupttreppe nach DIN ausgeführt werden muss oder darf eine solche auch als Nebentreppe (da derzeit Kopffreiheit zu klein) ausgeführt werden?
Für Infos Danke ich im voraus
Braunesche