Haupttreppe oder Nebentreppe erlaubt?

Braunesche

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Hi,

ich Plane den Umbau von einem derzeit ungenutzten Dachstuhl der in die Wohnung darunter integriert werden soll. Die Wohnfläche wird damit um ca. 60m2 zuzüglich der Dachschrägen vergrößert werden. Die Haupttreppe (Beton) geht bis in das 3 OG vom 3 OG bis zum Dachstuhl soll zukünftig eine Holztreppe innerhalb der Wohnung die Etage überbrücken. Die Wohnung wird zukünftig vermietet werden. Gibt es Vorschriften seitens der Gesetzgeber/Feuerwehr etc. das diese zwingend als Haupttreppe nach DIN ausgeführt werden muss oder darf eine solche auch als Nebentreppe (da derzeit Kopffreiheit zu klein) ausgeführt werden?

Für Infos Danke ich im voraus

Braunesche
 

carsten

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Hallo

so weit mir bekannt ist die einzige Treppe die zwei Geschosse miteinander verbindet immer als Haupttreppe anzusehen, solange der Raum nicht als Lager/ Speicher genutzt wird.
Gerade wenn vermietet wird würde ich da keine Kompromisse eingehen.
Der ausführende Fachbetrieb solte dazu aber auch Bescheid wissen.
 

predatorklein

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Moin

Ich würde mal beim zuständigen Bauamt anrufen und die ganz allgemein zu einem Ortstermin einladen.

Da kann es nämlich eine ganze Menge Punkte geben die zu beachten sind wenn neuer Wohraum geschaffen wird.
Imo ist es alles in allem leichter gleich von Anfang an mit denen zu reden,erleichtert manche Dinge ungemein.

Gruß
 

Annimi

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Rentablität???!!!!

Was kostet der Umbau, hier ist eine Kostenschätzung von Nöten.
> Material + Zeit

Damit sich der Umbau überhaupt rechnet, mußt Du wissen ob Du die Fläche überhaupt vermieten kannst. D.h. sind die mind. Maße erfüllt um als Wohnraum zu gelten. Lichteinfall, RH, Erschließung, usw. Wohnungsbau-Normen

Wenn die Kopfhöhe schon nicht gegeben ist kann im Streitfall der Mieter immer argumentieren > Erreichbarkeit war gefahrlos nicht gegeben, gilt nicht als voll nutzbare Miefläche...

Wieviel Mehr an Miete bekommst Du raus und rechnet sich der Umbau auf die Dauer von ca. 10 Jahren.

Einen Umbau von ungenutztem Raum macht man nur bei Eigennutz.

Siehe mal unter dem BauGB Deines Landes nach, ist kostenfrei im Net.
Fluchtwege usw.

Grüße Anni
 

Braunesche

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Hi,

Besten Dank für Eure Antworten und Tips.
in Absprache mit einem Statiker habe ich heute die Stütze zum Firstbalken versetzen können so das die Treppe ohne Beeinträchtigungen als Haupttreppe geplant und umgesetzt werden kann. Alles hat nun ohne Beeinträchtigungen Maße wie aus dem Lehrbuch und ist DIN gerecht.

Zu den Fluchtwegen konnte mir der involvierte Architekt keine ausreichenden Auskünfte liefern. Nun werde ich mich in den kommenden Tagen wohl mit den Behörden unterhalten sofern diese bereit sind auch einen Vorort Termin anzubieten und dafür nicht gleich wieder das 3,5 fache der gesamten Umbaukosten verlangen werden. Licht würde durch die großzügigen geplanten Fenster ausreichen müssen und machen mir gar keine Sorgen. Die zu erwartenden Ausgaben stehen wegen dem sehr günstigen Erwerb der Immobilie in einem gesunden Verhältnis zu den Ausgaben auch weil große Teilbereiche in Eigenleistung erbracht werden können . Trotzdem bin ich als Tischler kein Multimillionär und noch sehr weit von den Gehältern manch eines Sesselpupser entfernt.

Gruß

Braunesche
 

Annimi

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Na klar...

Zu den Fluchtwegen konnte mir der involvierte Architekt keine ausreichenden Auskünfte liefern. Nun werde ich mich in den kommenden Tagen wohl mit den Behörden ...

...können kann der das schon, nur kostenlos wollen eben nicht! Eine falsche Aussage und er macht sich Schadensersatzpflichtig & zwar vom allerfeinsten (weiß nur keiner :emoji_wink: hängt ja auch keiner an die große Glocke).
Schließlich muss er den Bestand erst prüfen, so wie jeder RA einen Streitfall prüfen muss. Nur der RA schiebt Dir erstmal einen Wisch mit der Überschrift 'Vollmacht' und 'Auftrag' rüber, bevor der sich noch 3 Min länger mit Dir beschäftigt. Erst nach dieser Unterschrift gehts für den weiter.

Wissen ist eben nicht kostenlos, spart aber im Nachhinein sehr viel Zeit, Ärger und Sorgen.
Kauf Dir die richtigen Bücher, bebilderte Brandschutzplanung, Ausbauplanung, selber lesen ist keine verlorene Zeit, was Du einmal gelernt hast vergisst Du nicht.

Viel Glück,

Anni
 

magmog

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guude,

es gibt eine vorschrift deren befolgung alles andere mitklärt: die vorschift bei solchen vorhaben eine baugenehmigung einholen zu müssen.
in der wird u.a. die normgerechte planung auch der treppe festgelegt. anders sollte es gerade bei einem mietobjekt schon aus eigenen sicherheitsgründen nicht gehandhabt werden.
 

Brett

ww-fichte
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Auf alle Fälle einen Bauantrag stellen, denn wenn es im ausgebauten Dachgeschoss
brennen sollte gibt es große Schwierigkeiten mit der Gebäudeversicherung/Brandversicherung.

Gruß

Brett
 

Annimi

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?!

Auf alle Fälle einen Bauantrag stellen, denn wenn es im ausgebauten Dachgeschoss
brennen sollte gibt es große Schwierigkeiten mit der Gebäudeversicherung/Brandversicherung.

Gruß

Brett

Quark mit Sahne!
Bevor Du den Brett-Weg gehst würd ich mit dem zuständigen Sachbearbeiter Deiner Gemeinde sprechen. Noch leichter ist es erst mit dem Oberbrandinspektor/Feuerwehrguru einen vor Ort Termin vereinbaren, der soll sich die Sache anschauen, gibt auch Tipps worauf Du achten sollst und wichtig hab einen Zeugen dabei der die Sache dokumentiert was besprochen wurde. Protokoll sollte von beiden gegengezeichnetwerden.

Seine Tipps Vorschriften/Einwände berücksichtigen in Planung und die Veränderungen in einer Zeichnung darstellen natürlich im Maßstab Bestand und Neuplanung. Dann Termin mit Bauamt-Sachbearbeiter der Gemeinde vereinbaren und Thema besprechen. Spart Dir'ne Menge Ärger, Zeit und Geld.

Versicherungen sind Geldgeier! Wo sie können versuchen sie sich aus der Verantwortung zu stehlen.

- Tipp am Rande, Du mußt nicht alles Holz mit doppelt GK beplanken, es gibt auch für Holzständer Brandschutzfarbe -

Gruß Anni
 

predatorklein

ww-robinie
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Hi

Ohne eine Baugenehmigung läuft bei der Geschichte sowieso nichts.
Geht so weit,daß bei einer nicht genehmigten Aktion ein kompletter Rückbau erfolgen muß.

Dem entgeht man,indem man einfach im Vorfeld mit den zuständigen Stellen spricht.

Und meinen Erfahrungen nach sitzen auf den zuständigen Ämtern auch nur Menschen mit denen man oft auch recht gut reden kann.
Gleiches gilt für die Jungs vom Finanzamt oder auch der BG :emoji_wink:

Natürlich haben die bei bestimmten Vorschriften keinen Ermessensspielraum,aber bei vielen Dingen wird nicht immer alles so heiß gegessen wie es gekocht wird.

Gruß
 
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