Colliewood
ww-kastanie
Guten Abend zusammen,
ich bin seit nun knapp über einem Jahr in einem mittelständischen Unternehmen als Tischlermeister angestellt. Mein Aufgabengebiet umfasst die Ausbildung der Azubis, die Arbeitsvorbereitung, ab und an die Montage diverser Bauteile und seit kurzen auch die Planung von Projekten. Eine direkte Arbeitsplatzbeschreibung habe ich zu meinem Arbeitsvertrag nicht bekommen.
Wir bauen zurzeit einen Messestand mit Kabine, Möbeln und einer großen Pergola (4 m x 4 m 4 x m) als Blickfänger. Den Auftrag haben wir per Ausschreibung erhalten. Darin wurden die Ausführungsdetails beschrieben, wie der Stand umgesetzt werden soll. Die konstruktive Umsetzung habe ich per CAD geplant und als Werkfertigung in die Produktion gegeben.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Wie ist die Haftung als angestellter Konstrukteur/Tischlermeister in so einem Fall geregelt? Wer haftet für eventuelle konstruktive Mängel, z.B. an der Statik der Pergola?
ich bin seit nun knapp über einem Jahr in einem mittelständischen Unternehmen als Tischlermeister angestellt. Mein Aufgabengebiet umfasst die Ausbildung der Azubis, die Arbeitsvorbereitung, ab und an die Montage diverser Bauteile und seit kurzen auch die Planung von Projekten. Eine direkte Arbeitsplatzbeschreibung habe ich zu meinem Arbeitsvertrag nicht bekommen.
Wir bauen zurzeit einen Messestand mit Kabine, Möbeln und einer großen Pergola (4 m x 4 m 4 x m) als Blickfänger. Den Auftrag haben wir per Ausschreibung erhalten. Darin wurden die Ausführungsdetails beschrieben, wie der Stand umgesetzt werden soll. Die konstruktive Umsetzung habe ich per CAD geplant und als Werkfertigung in die Produktion gegeben.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Wie ist die Haftung als angestellter Konstrukteur/Tischlermeister in so einem Fall geregelt? Wer haftet für eventuelle konstruktive Mängel, z.B. an der Statik der Pergola?