Haftung im Angestelltenverhältnis

Colliewood

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Guten Abend zusammen,

ich bin seit nun knapp über einem Jahr in einem mittelständischen Unternehmen als Tischlermeister angestellt. Mein Aufgabengebiet umfasst die Ausbildung der Azubis, die Arbeitsvorbereitung, ab und an die Montage diverser Bauteile und seit kurzen auch die Planung von Projekten. Eine direkte Arbeitsplatzbeschreibung habe ich zu meinem Arbeitsvertrag nicht bekommen.

Wir bauen zurzeit einen Messestand mit Kabine, Möbeln und einer großen Pergola (4 m x 4 m 4 x m) als Blickfänger. Den Auftrag haben wir per Ausschreibung erhalten. Darin wurden die Ausführungsdetails beschrieben, wie der Stand umgesetzt werden soll. Die konstruktive Umsetzung habe ich per CAD geplant und als Werkfertigung in die Produktion gegeben.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Wie ist die Haftung als angestellter Konstrukteur/Tischlermeister in so einem Fall geregelt? Wer haftet für eventuelle konstruktive Mängel, z.B. an der Statik der Pergola?
 

tomkaes

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Den Auftrag haben wir per Ausschreibung erhalten. Darin wurden die Ausführungsdetails beschrieben, wie der Stand umgesetzt werden soll.
Planung und Details vom Auftraggeber; war in der Ausschreibung eine Position: Statik enthalten?
Für die Details brauchte der AG die Statik, wenn er nur rät, hätte er sie mit ausschreiben müssen.

Hat der AG dir (bzw. deinem Chef) deine konstruktive Umsetzung freigegeben?
 

Colliewood

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Eine Statik-Berechnung wurde laut Ausschreibung nicht explizit gefordert.

Mein Chef hat die Ausführungsplanung zum Kunden geschickt, diese wurde freigegeben.

Die finale Werkplanung, die auf der Ausführungsplanung hervorgeht, wurde konstruktiv etwas angepasst/abgeändert.

Diese ist in unserem Ethernet gespeichert und von jedem einsehbar.

Laut dem Link. Wäre man bei grob fahrlässigem Handeln für drei brutto Monatsgehälter haftbar.

Mir ging es an und für sich prinzipiell um die Haftung im angestellten Verhältnis in einer leitenden Funktion, z.B. Arbeitsunfälle, konstruktive Mängel, Arbeitsschutzunterweisungen etc. pp..
 
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Colliewood

ww-kastanie
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Ich finde, es ist im Arbeitsalltag nicht immer explizit geregelt, wer wofür direkt verantwortlich ist. Von daher wäre ja eine Arbeitsplatzbeschreibung sehr hilfreich. Wir sind z.B. zwei Meister in der Werkstatt, einige Aufgaben verschwimmen sehr oft im Arbeitsalltag. Eine klare Verantwortlichkeit ist da manchmal schwierig festzulegen/umzusetzen. Gerade dann, wenn es mal zu Arbeitsunfällen kommen sollte.
 

FredT

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Kommt immer drauf an, was auch in der Arbeitsplatzbeschreibung steht, was du zu tun hast, welche Aufgaben dir übertragen wurden. Und alles auch noch schriftlich. Was da nicht steht, ist nicht vereinbart, und wird ja auch mal nicht bezahlt. Ansonsten immer der jeweils nächsthöhere Leitungsmitarbeiter. Und als Angestellter sollte man immer einen starken Rechtsschutz, am besten der Gewerkschaft, haben... denn, wenns um Geld geht... In diesem Falle nicht Sparkasse.

PS. Arbeitsplatzbeschreibung ist zwingend, sonst halt ohne Gegenstand. Ggf. steht das dann sogar in zwei Beschreibungen, damit für den jeweiligen Fall was vorhanden ist. Auch und eben grad mit einer Verantwortlichkeit. Ansonsten eben immer die Stufe aufwärts.
 

inselino

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Also erstmal muss man Unterscheiden zwischen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fahrlässigkeit.

Bei Fahrlässigkeit bist du raus, wo grobe Fahrlässigkeit anfängt und wie viel Mitschuld du dann hast wäre dann gerichtlich zu klären das hängt sehr vom Einzelfall ab. Bei Vorsatz bist du dran.
Jetzt gibt es auch da schon juristische Feinheiten. Denn den Anspruch hat erstmal der Auftraggeber gegenüber dem Vertragspartner. Das ist vermutlich die Firma vertreten durch deinen Chef. Im nächsten Schritt hätte dann die FIrma bei Vorsatz Ansprüche gegen dich. Aber das ist ja am Ende zweitrangig.

Da wir ja nicht davon ausgehen, dass du etwas vorsätzliche sabotierst ist die Frage ob du grob fahrlässig gehandelt hast. Dafür müsste erstmal klar sein ob was in deiner Verantwortlichkeit lag, was du nicht gemacht hast.

Also wenn ihr das schon 5 mal gemacht habt und jedesmal sagt der Chef du sollst bitte rechnen ob das statisch passt und diesmal hat er es nicht gesagt. Dann solltest du natürlich wissen, dass das normalerweise dein Job ist und das könnte man dir zu Lasten legen.

Eine weitere Frage wäre auch, ob du z.B. aufgrund deiner Ausbildung hättest offensichtliche Mängel sehen müssen. Wenn da eine schwere Dachkonstruktion an 2 Dübeln hängt dann müsste dich das stutzig machen. Wenn dir das nach einer soliden und gängigen Konstruktionsweise aussieht, dann musst du aber nicht mit jeder Eventualität planen. Das ist auch eine individuelle Sache. Als Laborleiter muss mir auffallen, wenn da jemand mit Lösungsmitteln und Bunsenbrenner hantiert. Nicht einzuschreiten wäre grob fahrlässig. Bei einem Azubi im ersten Lehrjahr wäre das nicht grob fahrlässig, da ihm die Expertise fehlt.

Wenn jetzt wqas passiert, dann müsste der Schaden erstmal auf eure Arbeit zurückzuführen sein. Wenn das Ding einbricht weil einer mit dem Stapler gegen fährt ist das nicht euer Fehler. Wenn es auf eure Arbeit zurückfällt dann wäre zu klären ob da überhaupt eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Der Kunde hat keine Statik gefordert, da wird es dann wieder feinteilig. Wurde was mündlich gesagt? Hat irgendetwas beim Kunden den Eindruck erweckt ihr würdet euch um die Statik kümmern (also habt ihr den ganzen Stand geplant oder nur einen Bauplan ausgeführt). Wenn ihr das geplant habt war es deine Zuständigkeit für die Statik? Wer macht das sonst etc. Wenn du es warst, hast du dich an die gängigen Regeln der Technik gehalten?

Kurzum, als Arbeitnehmer bist du eigentlich sehr gut vor Haftungsansprüchen geschützt und musst schon wirklich "in hohem Maße unbedacht oder unvorsichtig handeln". Da muss schon recht viel zusammenkommen.
 

willyy

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Ist das eine "vorausschauende" Frage für den Fall, dass es irgenwann mal ... , oder hast Du mit dieser Konstruktion beim Anschauen schon Bauschschmerzen? Wenn letzeres würde ich das schleunigst schriftlich anmerken, dass Du daran zweifeslt.
Dann müßte Vorsatz schon mal raus sein.

Normalerweise baut man ja eher so, dass man da 2 Elefanten und ein Nilpferd drauf stellen kann.
 

moriko

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Mir ging es an und für sich prinzipiell um die Haftung im angestellten Verhältnis in einer leitenden Funktion, z.B. Arbeitsunfälle, konstruktive Mängel, Arbeitsschutzunterweisungen etc. pp..
Also was das Thema Arbeitsschutz anbelangt, so heißt das in meinem Bereich - Bau - „Übertragung von Unternehmerpflichten“. Das sind ca. 3 Seiten, die jeder leitende Mitarbeiter - also jeder der einen „unter sich“ hat - erhält. Dort ist sind die Pflichten, Befugnisse, Eigenverantwortung, Wirkungsbereich festgeschrieben. Mit diesem Dokument wird die Verantwortung des GF an die leitenden Mitarbeiter übertragen. Fehlt dieses Dokument, sieht es bei schlimmen Unfällen schlecht aus für den GF.
Organisationsverschulden usw.

Konstruktive Mängel - solange nicht grob fahrlässig, fallen eher unter Betriebshaftpflicht usw.
Abe sicher gibt es hier noch wirkliche Rechtsexperten, die das noch genauer darlegen können.

Gruss Marco
 

magmog

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……nicht vergessen dass es auch eine strafrechtliche Seite gibt, wenn z.B. jemand wegen der mangelnden Statik zu Schaden kommt. Dann sieht auch ein angestellter Konstrukteur schnell alt aus.
 

tomkaes

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Alle angestellten und freiberuflichen Statiker/Bauphysiker/Architekten usw. die bei einer Kammer eingetragen sind, und sowas bearbeiten, sind für ihre Tätigkeiten über eine Berufshaftpflicht abgedeckt. Die ist Pflicht, und muss jedes Jahre der Kammer nachgewiesen werden.
Z. B. in meinem Fall: Angestellt über Arbeitgeber bei der R&V, privat (auch wegen 30 Jahre Nachhaftung) auch bei der R&V.
Und wenn der AG sowas einsparen will, kein Stempel - keine Unterschrift. :emoji_wink:
 
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