Haftung eines Betriebsleiters

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Hallo zusammen,

mal eine betriebliche Frage: der "Betriebsleiter" eines Schreinereibetriebes muss ja praktisch für alles den Kopf hinhalten. Also wenn jetzt ein Unfall passiert etc.

Gibt es eine Möglichkeit das der Betriebsinhaber den Betriebsleiter komplett aus der Haftung befreit? Ihn also von allen Risiken (welche er nicht eigenhändig macht) befreit?

Danke und Grüße
 

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ww-fichte
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Du solltest die Betriebssicherheitsverordnung lesen und umsetzen. Das beginnt mit einer Risikobewertung, in der Gefahrenpotentiale erkannt, bewertet und mit gewissen Maßnahmen minimiert werden. Alles schön dokumentieren. Wenn du nichts dergleichen machst, führt das direkt zur groben Fahrlässigkeit, was vor Gericht immer unschön endet.
 
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Naja das Gesetzt zieht ja auf den Arbeitgeber ab. Und der Arbeitgeber ist ja der Inhaber der aber in meinem Fall den Betriebsleiter (der ja angestellter ist) "schützen" und "freistellen" will - ob der AG sich jetzt schützt indem er das Gesetz befolgt ist eine andere Sache....
 

Time_to_wonder

ww-robinie
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Der AG oder die von ihm benannte Fachkraft für Arbeitssicherheit hat Maßnahmen zu treffen, die die Gefährdung am Arbeitsplatz auf ein tolerierbares Maß senkt. Ich denke, dass das Festlegen, Umsetzen, Kontrollieren und Evaluieren der Maßnahmen ohne fachliche Aufsicht nicht funktioniert.
 

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ww-fichte
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Naja das Gesetzt zieht ja auf den Arbeitgeber ab. Und der Arbeitgeber ist ja der Inhaber der aber in meinem Fall den Betriebsleiter (der ja angestellter ist) "schützen" und "freistellen" will - ob der AG sich jetzt schützt indem er das Gesetz befolgt ist eine andere Sache....

Du solltest dich trotzdem vergewissern, wie das bei euch läuft. Generell ist sowas oft Bestandteil von Betriebsleiter Betriebsleiterverträgen, sprich die Verantwortung wird weitergegeben.
 

Johannes

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Gibt es eine Möglichkeit das der Betriebsinhaber den Betriebsleiter komplett aus der Haftung befreit? Ihn also von allen Risiken (welche er nicht eigenhändig macht) befreit?
Hallo,
meines Wissens nicht. Es wird heutzutage verlangt, das der angestellte Betriebsleiter mitarbeitet ( sozialversicherungspflichtig)
Für eine Schreinerei besteht ja Meisterpflicht und eine Umgehung, durch die Anstellung eines Strohmann, wird von der Handwerkskammer nicht mehr akzeptiert.
Die Risiken für den Betriebsleiter lassen sich an sonsten durch die sorgfälltige Dokumentation aller Risikobegrenzungen und eine ordentliche Betriebshaftpflichtversicherung minimieren.

Es grüßt Johannes
 
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ich glaube ihr versteht das falschrum hier : Es geht nicht darum wie schütze ich mich vor "schlechten" Verträgen oder "guten Zureden" des Inhabers, sondern was kann der Inhaber gutes tun um den Betriebsleiter möglichst 100% freizustellen (das mag jetzt nicht die übliche Praxis sein im Feld, aber rein theoretisch müsste es da doch was geben...
 

marcus_n

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Ich glaub du verstehst da was falsch werter Spaßbastler. Gehts da um dich persönlich? Es ist die ureigenste Aufgabe des Betriebsleiters derartige verantwortungsvolle Handlungen zu übernehmen und dafür gerade zu stehen. Sonst wär er ja Beamter :emoji_sunglasses: . Daraus definiert sich seine Stelle. Entbindest du ihn von seiner Verantwortung, braucht man den nicht mehr. Dafür verdient er ja auch mehr Geld.
 

marcus_n

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Du musst ihm ja nichts böses Tun. Aber wo kämen wir dahin, wenn wir für nichts mehr verantwortlich sind? Little John hats ja schon gesagt: Versicherung. Und jeder Inhaber hat die Freiheit zu entscheiden wie weit er gehen will. Frag doch mal die BG oder die IHK. Die sind daran interessiert ihre Mitglieder zu schützen.
 

husky 928

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...was kann der Inhaber gutes tun um den Betriebsleiter möglichst 100% freizustellen (das mag jetzt nicht die übliche Praxis sein im Feld, aber rein theoretisch müsste es da doch was geben...
Alles was der Betriebsleiter dann nicht tun muss, muss ja zwangsläufig von einem Anderen getan werden. Ist dieser Andere der Inhaber? Die Verantwortungsbereiche müssen in einem Betriebhandbuch festgeschrieben sein: also z.B. wer hat welche Aufgaben, welche von meinen Aufgaben kann ich weiter delegieren, welche muss ich selber tun, usw.
Wenn dann da drin steht, dass du zu 100% nichts zu tun hast (außer vielleicht da zu sein), dann ist das halt so. Wäre aber merkwürdig.
 

pedder

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So eine Frage lässt man sich nicht im Forum beantworten, wenn sie einen realen Hintergrund hat.
Dazu fragt man einen Rechtsanwalt, der dann mit seiner Haftpflichtversicherung dafür haftet, dass die Regelung auch wirkt, wie gewünscht.
 

brubu

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Dazu fragt man einen Rechtsanwalt, der dann mit seiner Haftpflichtversicherung dafür haftet, dass die Regelung auch wirkt, wie gewünscht.
Hallo zusammen
Ob das bei Euch so funktioniert kann ich nicht beurteilen. Ich kenne einen Fall bei uns aus dem Treuhandbereich, da müsste der Geschädigte
zuerst der Versicherung des Treuhänders gerichtlich nachweisen, dass er in seinem Fall vor Gericht Recht erhalten hätte.
Nur, diesen Beweis kann er nicht erbringen weil eben dieser Treuhänder eine amtliche Frist verpennt hat. Folge dessen beurteilt keine
Amtsstelle den Sachverhalt. Es handelte sich um eine Steuerangelegenheit. Aus dieser Sicht kann man auf die Haftpflichtversicherung
von Anwälten und Treuhändern pfeifen.
Gruss brubu
 

pedder

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Mit ich kenne eine Fall kann man alles und nichts belegen. Wir beide kkönnen uns jetzt intensiv in den Fall einarbeiten. Und dann merken, was da gebau schief gelaufen ist. Nach Schweizer Recht....

Aber für diesen Fall hier bringt das nichts. Wenn man eine verlässliche Rechtsberatung haben will, muss man was dafür zahlen. Oder meinst Du, das Forum haftet für eine Falschberatung?
 

Besserwisser

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Nee, das haftet nicht.
Aber meiner Erfahrung anch auch sonst keiner. Kein Steuerberater. kein Anwalt.
Außer, die haben echt dicke Scheisse gebaut.
 
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Hallo @Besserwisser ,
so ist es leider. Beispiel Steuerberater:
Weil ich keine Ahnung davon habe, wie man betriebliche Einnahmen, betriebliche und private Ausgaben, Abschreibungen, Rückstellungen, private Nutzungsanteile und sonstigen Firlefanz richtig verbucht und steuerlich vorteilhaft, aber ehrlich deklariert, überlasse ich all meine Unterlagen für gutes Geld meinem Steuerberater.
Und wenn am Ende die Steuererklärung eingereicht werden soll? Dann muss ich (!) unterschreiben, dass alles richtig (!) ist. Und dass ich (!) für eventuelle Fehler geradestehe und hafte (!).
Solch eine Haftungsregelung hätte ich in meinem Job auch gerne. Nach meiner Auffassung gibt es in der Juristerei schon noch einige Regelungen, die dem Laien nicht plausibel zu vermitteln sind.
Gruß
 

magmog

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Guuden,

es kommt ganz auf den im Arbeitsvertag festgelegten Tätigkeitsbereich an.
Sollte die Arbeitssicherheit dazu gehören, hilft nur genaues Arbeiten gemäß
der Obliegenheiten die die BG fordert, also wie beschrieben alle Unterweisungen, Prüfungen und
Gefahrenanalysen termingerecht durchführen, genau dokumentieren und bestätigen lassen.
Die Kontrolle der Prüfungen durch Dienstleister gehört auch dazu, terminlich und ob nach Augenschein richtig durchgeführt. Betrifft z.B. Stapler, Feuerschutzeinrichtungen, Toren, KFZ, Fördereinrichtungen, Hebegeräte, alle elektrischen Geräte, die Elektroinstallation, Fahrstühle... Selbst Tritte und Leitern müssen wiederkehrend geprüft werden. Genau so wie arbeitsmedizinische Untersuchungen.

Wichtig ist es, nicht in die Falle "das ist zwar nicht regelkonform aber wir machen das schon immer so" zu treten. Genau wie das tolerieren anderer "schlechter Angewohnheiten" der Mitarbeiter wie beispielhaft das Verweigern von Mitarbeitern sich regelkonform zu verhalten. Gehörschutz, Sicherheitsschuhe... snid so ein Thema.
Strafrechtlich kann man nur den Rechtschutz versichern sowie zivilrechtliche Folgen. Hilfreich ist ein genügend großes Budget für einen externen Sicherheitsbeauftragten, an den lässt sich vieles delegieren.
Das regelmäßige Teilnehmen an Kursen zum Thema wäre zu empfehlen, die BGs bieten die an.
Man sollte ohne Fachkenntnis zum Themenkomplex Arbeitssicherheit,
in keiner Weise eine dafür verantwortliche Tätigkeit übernehmen.

Ich denke, diese Links können die Sachlage konkreter benennen als ich in der Lage bin:
https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsbeauftragter
ttps://de.wikipedia.org/wiki/Fachkraft_für_Arbeitssicherheit
 
Zuletzt bearbeitet:

schorsch

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Hallo,
Als Sicherheitsbeauftragter sitzt man zwischen allen Stühlen, man könnte auch sagen auf man sitzt auf einem Schleudersitz ohne Fallschirm.
Da hat man ganz schnell den Chef oder die Mitarbeiter an der Backe und macht sich bei beiden sehr beliebt.
Ich möchte nicht für viel Geld solch einen Posten übernehmen.
VG
Georg
 

xeenon

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Erstmal der Fasi/Sifa ist was anderes als der Sibea.

Der Sicherheitsbeauftragte hat nur eine beratende Funktion. Er ist nicht Weisungsbefugt. Zumindest bei uns sitzt er nicht zwischen den Stühlen.

Dann zur Hierarchie. Meine Meister Ausbildung ist zwar schon einige Zeit her, aber wenn ich mich Recht erinnere dann hat der Unternehmer die alleinige Haftung für alles und jeden.

Allerdings kann er für Aufgaben, Tätigkeiten usw. Beauftragte bestimmen und delegieren womit dann auch die Haftung (teilweise) weiter gegeben wird.

Ich weiß allerdings nicht ob es festgeschrieben ist was an den Betriebsleiter delegiert wird/werden muss.

Allerdings ist es gewiss dass es unmöglich ist Aufgaben zu delegieren, aber denjenigen von sämtlicher Verantwortung zu befreien
 

schorsch

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Hallo,
das würde ich gerne einmal in der Praxis sehen. Wenn ich sehr leistungsstarke und zuverlässige Mitarbeiter habe, will ich als Betriebsleiter oder zusändiger für die Sicherheit riskieren diese durch Tadeln und Abmahnen zu vergraulen mit der Gefahr das sie den Betrieb verlassen.
Da müssen sie Zuwiederhandlungen schon grafierend sein.
VG
Georg
 

seschmi

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Ich stimme Xeenon zu, und so kenne ich das aus diversen Schulungen:

Das Kritische ist die Weisungsbefugnis. Wenn der Betriebsleiter der Chef der Mitarbeiter ist, also diesen Anweisungen geben darf, ist er dafür auch verantwortlich. Das bedeutet zum Beispiel, dass er einen Mitarbeiter, der das Tragen der PSA verweigert, ermahnen, abmahnen oder kündigen muss. Sonst bekommt er ein Problem.

Wenn der Betriebsleiter aber nicht der Chef der Mitarbeiter ist, was ist er dann? Dann kommt wieder das Thema „Strohmann“.

Natürlich gibt es Freiheitsgrade, sowas zu regeln und zu delegieren. Beispielsweise kann es ja sein, dass der Chef nicht fachkundig ist. Trotzdem muss er dann die „Beratungen“ des Sicherheitsbeauftragten umsetzen. Wenn der zum Beispiel kommt und ihm sagt, dass der Müller schon wieder keinen Helm trägt, muss der Chef vom Müller diesen heimschicken, abmahnen oder sonstwie dafür sorgen, dass er einen Helm aufsetzt.

Ich wüsste jetzt auch nicht, wie er da rauskommt.
 
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