Guuden,
es kommt ganz auf den im Arbeitsvertag festgelegten Tätigkeitsbereich an.
Sollte die Arbeitssicherheit dazu gehören, hilft nur genaues Arbeiten gemäß
der Obliegenheiten die die BG fordert, also wie beschrieben alle Unterweisungen, Prüfungen und
Gefahrenanalysen termingerecht durchführen, genau dokumentieren und bestätigen lassen.
Die Kontrolle der Prüfungen durch Dienstleister gehört auch dazu, terminlich und ob nach Augenschein richtig durchgeführt. Betrifft z.B. Stapler, Feuerschutzeinrichtungen, Toren, KFZ, Fördereinrichtungen, Hebegeräte, alle elektrischen Geräte, die Elektroinstallation, Fahrstühle... Selbst Tritte und Leitern müssen wiederkehrend geprüft werden. Genau so wie arbeitsmedizinische Untersuchungen.
Wichtig ist es, nicht in die Falle "das ist zwar nicht regelkonform aber wir machen das schon immer so" zu treten. Genau wie das tolerieren anderer "schlechter Angewohnheiten" der Mitarbeiter wie beispielhaft das Verweigern von Mitarbeitern sich regelkonform zu verhalten. Gehörschutz, Sicherheitsschuhe... snid so ein Thema.
Strafrechtlich kann man nur den Rechtschutz versichern sowie zivilrechtliche Folgen. Hilfreich ist ein genügend großes Budget für einen externen Sicherheitsbeauftragten, an den lässt sich vieles delegieren.
Das regelmäßige Teilnehmen an Kursen zum Thema wäre zu empfehlen, die BGs bieten die an.
Man sollte ohne Fachkenntnis zum Themenkomplex Arbeitssicherheit,
in keiner Weise eine dafür verantwortliche Tätigkeit übernehmen.
Ich denke, diese Links können die Sachlage konkreter benennen als ich in der Lage bin:
https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsbeauftragter
ttps://de.wikipedia.org/wiki/Fachkraft_für_Arbeitssicherheit