xetra

ww-pappel
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Hallo zusammen,
kennt sich jemand mit dem verleihen von Gerüsten aus?
Ich habe ein Fahrgerüst das ich nicht ständig brauche,daher dacht ich mir das ich es
ja verleihen kann.
Wie schaut es da mit der Haftung aus?muss ich des Teil jedesmal von layher anschauen lassen bevor ich es verleih?Wenn ich im Vertrag reinschreib das der Aufbauer verantwortlich ist und eine Aufbauanleitung von Layher mitgeb,dann müsst ich doch im jedenfall fein raus sein.

Im voraus mal besten Dank
 

Gast aus Belgien

ww-robinie
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Ich kann mich der Antwort von duck313 nur anschliessen der Dir ja auf Deine Frage auf einer anderen Webseite dazu sehr deutlich geantwortet hat.
Dort war die Frage sogar noch deutlicher da die Idee der Existenzgründung deutlich war und es ja nicht nur um ein gelegentliches Vermieten gehen soll sonder scheinbar um mehr.

Du alleine bist für den Zustand des Leihmaterial verantwortlich, es wäre ja noch schöner wenn men diese Verantwortung durch eine Klausel auf den Mieter abschieben könnte.
 

WoodenCarpenter

ww-esche
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Wenn Du das Gerüst nur verleihst (also nur das Material bereitstellst) dann bist Du dafür verantwortlich, daß das Material auch zu 100% okay ist. Für Aufbaufehler bist Du normalerweise nicht haftbar, vorausgesetzt Du stellst die Aufbau- und Verwendungsanleitung zur Verfügung.

ABER (ja, jetzt kommt es): Du mußt auch sicherstellen, daß der Verwender die Aufbau- und Verwendungsanleitung richtig versteht und anwenden kann. Wenn Du dann für Rückfragen zur Verfügung stehen mußt ist das Ganze schon nicht mehr klar getrennt und Du mußt auch dafür geradestehen. Außerdem sind hier die Übergänge dermaßen fließend daß ich die Finger davon lassen würde.
 

ambx

ww-kastanie
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Gut aufpassen, ich hatte mal eine Akte mit Anklage fahrlässige Tötung gegen Gerüstbauer. Einer fiel runter und starb, weil Gerüst mangelhaft war. Zum Glück für Gerüstbauer konnte nachträglicher Pfusch Umbau durch den Verunfallten nicht ausgeschlossen werden...
 

xetra

ww-pappel
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Hallo,
top die schnellen Antworten,einwandfrei
Werde wohl Roosties Tip bevolgen und mal nen Anwalt fragen,will mich ja für an paar euro nicht unglücklich machen.
Aber wir reden hier von einem Rollgerüst für innen,also keine 10 meter Fassade:emoji_slight_smile:
Aber so wie WoodenCarpenter schon gesagt hat,wenn das Gerüst in Ordnung ist kann mir keiner was.
Wie soll man prüfen ob es der Kunde geblickt hat:confused:
Als Autovermieter lass ich mir den Führerschein zeigen,aber bei einem Gerüst?Wie machen es denn die anderen?bin ja nicht der erste mit dieser Idee

Mfg
 

WoodenCarpenter

ww-esche
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Also der eine (reine) Gerüstverleih, der nur Material bereitstellt und nicht aufbaut, den ich kenne, der verleiht nur an Fachfirmen. Da muß dann der Entleiher sicherstellen, daß das Gerüst auch ordnungsgemäß aufgebaut wurde, normalerweise muß das Gerüst durch eine befähigte Person abgenommen und freigegeben werden, dies hat durch das Anbringen einer Freigabekennzeichnung mit den Angaben des Gerüsterstellers, der befähigten Person, der Gerüstklasse, der Breitenklasse und der Ausführung zu erfolgen.

EDIT: Dadurch, daß Du bei Privatpersonen dann nachweisen mußt, einen ordnungsgemäßen Aufbau des Gerüstes durch den Entleiher sichergestellt zu haben, wird das Ganze sehr schwierig. Du müßtest ja z. B. vorab noch denEinsatzort besichtigen und beurteilen, ob für den Einsatzzweck überhaupt ein Fahrgerüst geeignet ist.
 

predatorklein

ww-robinie
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Hallo

Es geht hier um ein Rollgerüst,nicht um das Thema Gerüstbau :emoji_wink:

Unser befreundeter Maler verleiht sein Gerüst auch an Pritivatpersonen,auch das große Gerüst mit dem sie Fassaden streichen.
Er hat sich bei der HWK informiert,lt. deren Aussagen hat er die Leute einzuweisen,ihnen die Bedienungsanleitung auszuhändigen und sie über mögliche Gefahren hinzuweisen.

Das macht er schriftlich mit einem eigens dafür entworfenen Schriftstück.
Und da steht bei ihm sogar eine Menge mehr drin als vom Gesetzgeber gefordert wird.
Damit ist er lt. HWK und RA aus dem Schneider .
Nach jedem Einsatz hat er das Gerüst zu checken und Mängel zu beseitigen!!

Bei Mietfirmen doch genau das gleiche Spiel,jeder kann sich dort einen Bagger mieten für seinen Hausbau.
Man wird mündlich UND schriftlich drauf hingewiesen,daß der Bagger eben KEIN Spielzeug ist und was alles passieren kann.

Allerdings kann man eben auch niemanden zwingen einnen Baggerführer zu engagieren.

Werden die rechtlichen Auflagen beachtet ist alles im grünen Bereich.
Ob das sinnig ist oder nicht steht auf einem anderen Blatt :confused:

Gruß
 
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