Höhe von Handlauf

anobium60

ww-robinie
Registriert
9. Januar 2009
Beiträge
876
Ort
Tauberbischofsheim
Wie hoch muss der Handlauf an einer Treppe sein, der gleichzeitig als Brüstung fungiert,da die Treppe frei im Raum ist? Wenn ich es richtig weiss ist die Brüstungshöhe 900mm, stimmt es dass in Hessen 1000mm vorgeschrieben sind? Von welchem Punkt aus gemessen, Vorderkante/Mitte/Hinterkante der Treppenstufe?
 

Joka1977

ww-eiche
Registriert
23. August 2008
Beiträge
346
Ort
Berlin
Wird in der LBO §32 Absatz 8 geregelt ...goggel mal nach LBO 32 und deinem Bundesland
....hab mal als Beispiel sachsen angehangen.


8) Treppengeländer müssen mindestens 1 m hoch sein; in den der Wohnnutzung vorbehaltenen
Gebäudeteilen beträgt die Mindesthöhe 0,90 m. Ab einer Absturzhöhe von mehr als 12 m müssen
Treppengeländer mindestens 1,10 m hoch sein. Sie müssen so ausgebildet werden, daß Personen
nicht hindurchstürzen können und, wenn üblicherweise mit der Anwesenheit von Kindern zu rechnen
ist, ein Übersteigen erschwert wird.


P.s. im Zweifelsfall die größtmögliche Höhe wählen ...also vorderkante Treppenstufe
 

Eurippon

ww-robinie
Registriert
19. Mai 2004
Beiträge
1.835
Ort
Eppelborn
Vorderkante Treppenstufe ist richtig. Im Saarland beträgt die Höhe in Wohngebäuden 90cm, bei öffentlichen 100 cm. Das sind die Minimummaße. Ich mache immer 93cm in Wohngebäuden. Am bsten in der Landesbauverordnung nachschauen. Da sind die Maße vorgegeben.
 
Oben Unten