Grundbucheinsicht: Nur bei berechtigtem Interesse!

ibr-online.de

ww-pappel
Registriert
15. Juni 2007
Beiträge
0
(06.11.2012) Im Grundbuch stehen insbesondere für Gläubiger interessante Dinge: Zum Beispiel wer Eigentümer eines Grundstücks, Hauses oder einer Eigentumswohnung ist, oder welche Rechte oder Lasten mit der Immobilie verbunden sind. Damit können sich Gläubiger wertvolle Informationen über die Vermögensverhältnisse ihrer Schuldner verschaffen. [...]

Weiterlesen auf ibr-online.de
 
Oben Unten