holzhacker
ww-nussbaum
So Ich weiss nicht ob Ich hier richtig bin aber Ich versuche es mal.Und zwar habe Ich ein Kleingewerbe.(Haushalts und Handwerksnahe Dienstleistungen Verkauf auf Märkten).Jetzt möchte Das Kreisamt für Sicherheit und Ordnung überprüfen ob Ich Arbeiten ausgeführt Habe die eine Eintragung in die Handwerksrolle erfordern.Ich habe in den 3 Jahren bei einem Möbelrestaurator Schleifarbeiten gemacht,Facheinteilungen erstellt,ein bisschen Oberflächenbehandlung,Schlitze für Elektroleitungen gestemmt,Gläser und Theken gereinigt bei einem Getränkehändler.Benötigt irgendetwas davon die Eintragung in die Handwerksrolle?
Schon mal vielen Dank
Jürgen
Schon mal vielen Dank
Jürgen