Gewerbeüberprüfung

holzhacker

ww-nussbaum
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So Ich weiss nicht ob Ich hier richtig bin aber Ich versuche es mal.Und zwar habe Ich ein Kleingewerbe.(Haushalts und Handwerksnahe Dienstleistungen Verkauf auf Märkten).Jetzt möchte Das Kreisamt für Sicherheit und Ordnung überprüfen ob Ich Arbeiten ausgeführt Habe die eine Eintragung in die Handwerksrolle erfordern.Ich habe in den 3 Jahren bei einem Möbelrestaurator Schleifarbeiten gemacht,Facheinteilungen erstellt,ein bisschen Oberflächenbehandlung,Schlitze für Elektroleitungen gestemmt,Gläser und Theken gereinigt bei einem Getränkehändler.Benötigt irgendetwas davon die Eintragung in die Handwerksrolle?
Schon mal vielen Dank
Jürgen
 

Mitglied 59145

Gäste
Meiner Meinung nach nicht. Was du allerdings eingetragen hast weiss ich nicht, dazu muss das ja auch passen.

Sonst BUH googeln.

Gruss
Ben
 

uli2003

ww-robinie
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Sehe ich auch nicht, da du es ja nur gelegentlich, und nicht permanent machst.
 
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