Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission weist Beschwerde des VDS zurü

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Die Beschwerde des VDS, der sich der Fachverband der Holzindustrie Österreichs angeschlossen hat, gegen den Rahmenvertrag der Firma Klausner Holz Bayern GmbH mit den Bayerischen Staatsforsten vom 4. April 2005, hat die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission abgewiesen, da in diesem Vertrag keine staatliche Beihilfe gesehen wird.

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