gelegentliche Lackierarbeiten

Kunstbohrer

ww-robinie
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Wichtig währe mir das es mindestens 4 stück a 2 röhren mit 120mm länge sind um auf Tageslicht möglichst verzichten zu können. Ex-Symbol reicht meines wissens nach.
 

uli2003

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Jetzt kommen wir langsam in den Bereich, wo ich Blueballs Meinung anfange zu teilen.
Und zwar deshalb, weil wir vom offenen Spritzstand zum geschlossenen Lackierraum kommen.
Hier ist die EX Gefahr beim lackieren ohne Absaugung sicher höher.
Aber dazu kommen noch ganz andere Gefahren. Wie sieht es mit dem Brandschutz zu benachbarten
Räumen aus? Öffnungsrichtung der Türen (Unterdruck)?
Feuer kann nicht nur durch Verpuffung entstehen, ich bezweifle auch das Lampen Zündfunken werfen.
Wenn du 4500 cbm/h aus dem Raum saugst, und keine entsprechende Zuluft hast, kommst du bei
nach außen öffnender Tür nicht mehr raus!

Grüße
Uli
 

blueball

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Bei Lampen geht es weniger um Funken sondern eher um Temperaturen. Ich glaube bei der Türe wird es sich nicht um eine abgedichtete Türe handeln welche sich festsaugt. Ex-Bereiche sind immer Brandschutzbereiche.
 

tirogast_2018

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Kurz und bündig "JA".

Dann würdest du also behaupten dass eine Leuchte welche für die Ex-Zone 20 geeignet ist ohne weiteres auch für die Zone 0 einsetzbar ist?
Ich wundere mich warum es dann seitenweise Richtlinien für Zoneneinteilung und
Gerätebezeichnung gibt. Meiner Meinung nach sind nur Ex- Leuchten geeignet
welche für die Zone 0 oder Zone 1 zulässig sind.

Vielleicht gibts einen Kenner der Materie der hier näheres dazu sagen kann?
 

blueball

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Dann würdest du also behaupten dass eine Leuchte welche für die Ex-Zone 20 geeignet ist ohne weiteres auch für die Zone 0 einsetzbar ist?
Ich wundere mich warum es dann seitenweise Richtlinien für Zoneneinteilung und
Gerätebezeichnung gibt. Meiner Meinung nach sind nur Ex- Leuchten geeignet
welche für die Zone 0 oder Zone 1 zulässig sind.

Vielleicht gibts einen Kenner der Materie der hier näheres dazu sagen kann?

Nein, sage ich nicht. Aber Zone 2 wäre gelegentliche Nutzung, welche ja im privaten wohl gegeben wäre und das ist die "schwächste" Stufe. Also reicht in diesem Falle eine ex Kennzeichnung aus, egal welche Zone:emoji_wink:
 

tischler20

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Es soll kein geschlossener Lackierraum werden!
Ich möchte mich lediglich im Bereich, wo ich die Lackwand aufstelle, möglichst sicher aufstellen, damit mir und anderen nichts passiert.
 

Kunstbohrer

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Dann sind die leuchten wohl das letzte Problem das du hast, wenn du im Maschinen/Bankraum Lackieren tust :emoji_slight_smile: Stell die Wand einfach in die Ecke und sorg für genug Zuluft. Ich nehme an das bis jetzt einfach ohne Lackierwand gearbeitet wurde ... da ist dann die lösung mit der Wand immer besser als vorher.
Wunder dich aber nicht über den vielen Staubeinfall den du auf dem Lack haben wirst.
Die Absaugung saugt dann den Feinen Staub schön über die Werkstücke drüber, wo sie sich schön fest setzen können :emoji_wink:
Ich würde aber nicht im Maschinenraum/Bankraum Lackieren wollen ... mir zu liebe, dem Werkstück und der allgemeinen Sicherheit. Dann lieber bei Regen unterm Vordach lackieren.
 

blueball

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Es soll kein geschlossener Lackierraum werden!
Ich möchte mich lediglich im Bereich, wo ich die Lackwand aufstelle, möglichst sicher aufstellen, damit mir und anderen nichts passiert.

Wie groß ist denn der umbaute Raum in dem du die "Lackwand" irgendwo aufstellen möchtest? (m^2 und m^3)? Ich glaube jetzt kommen wir gleich in Bereiche wo wir keine Ex-Zone mehr haben werden... Wir warten mal auf Antwort...
 

blueball

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Ohne Gewähr würde ich ohne die örtlichen Gegebenheiten näher zu kennen mich mit ex Zone 2 näher befassen. Lampen oben an der Decke kein Ex, geschlossene Wannen sollten reichen. In Abstand < 2 mtr um die Lackierwand besondere Maßnahmen treffen. Keine Steckdosen, Schalter normaler Bauart etc oder ex-Zone 0 Ausführung, Ab Höhe ich meine es sind 1,2mtr sollten keine besonderen Maßnahmen notwendig sein, im Lackstand selber Zone 0. Hoffe auf die Schnelle jetzt nix wichtiges vergessen.
 

tischler20

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Guten Morgen,

das heißt, wenn ich die angegebenen Abstände einhalte, keine Schalter, Steckdosen,... montiere (bzw. vorhandene wegbaue) und an der Decke normale Röhren mit Schalenverkleidung montiere, sollte ich auf der sicheren Seite sein?
Gilt das mit den Lampen auch bei einer relativ geringen Deckenhöhe (ca. 2,3 m)?

Trotzdem werde ich mal schauen, wie das mit dem Wasserlack so geht. Wenn ich damit klar komme, werde ich dauerhaft auf Wasserlack wechseln.

Gruß
tischler20
 

blueball

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Ja, damit solltest du normalerweise auf der sicheren Seite sein. Dennoch würde ich dich bitten, dich mit dem Thema Ex-Schutz etwas zu befassen und den jeweiligen schutzmaßnahmen Zone 0-2. Denn niemand kann hier aus der Ferne geeignete Maßnahmen nennen, ohne deine örtlichen Gegebenheiten zu kennen. Soll heissen, alle genannten Empfehlungen sind ohne Gewähr und du bist ganz alleine für deine und anderer Leute Sicherheit verantwortlich. Links dazu gibt es hier schon. Einfach mal bisschen lesen.
 

tischler20

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Hallo blueball,

danke für deine Antwort. Mir ist klar, dass die Aussagen nur Empfehlungen sein können. Für das was ich da tue, bin ich selbst verantwortlich.

Das Thema Ex-Schutz werde ich mir auf jeden Fall noch intensiv zu Gemüte führen.

Gruß
tischler20
 

blueball

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Hallo blueball,


Das Thema Ex-Schutz werde ich mir auf jeden Fall noch intensiv zu Gemüte führen.

Gruß
tischler20

Prima, jetzt bin ich zufrieden. Viele gehen echt sorglos und lasch mit diesem doch sehr wichtigen Thema um. Wünsche dir wenn alles läuft bei dir viel Spaß und Erfolg mit der Spritzwand und deinen Lackierprojekten.
 

Sägenbremser

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Guten Abend @blueball

empfinde einen sorgfältigen Umgang mit jedem
Material äusserst wichtig und deine Mühen im
Umgang mit durchaus entzündbarem Material
auch so nachvollziehbar.

Ein wenig störe ich mich schon an dem flapsigen
"sorglos und lasch". Ob hier Tischler wirklich mit
dieser eher vorwurfsvollen Titulierung angesprochen
werden dürfen, wage ich bei den heute üblichen Mengen
an Lacken doch zu bezweifeln. Würde da eher von einem
etwas gelassenerem Umgang mit diesem Thema reden.

Zündquellen in einem Holzverarbeitungbetrieb gibt es ja
noch an vielen Stellen zu beachten. Brennende, gar noch
explodierene Spritzstände kenne ich nach 4 Dekaden nicht.

Einen abgefackelte Spänebunker, entzündete Öle und eine
Totalverrussung durch glimmende Zigarettenkippen habe ich
ich auch im Repertoire, einen Spritzstand glücklicherweise nicht.

Gruss Harald
 

blueball

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Hallo Harald, wenn du alle Beiträge liest, wirst du wissen aus welchen Gründen ich genau die Wortwahl mir erlaubt habe zu benutzen. Es liegt mir fern verantwortungsvolle Mitstreiter und Gleichgesinnte so zu titulieren. So wie du richtig schreibst gibt es genug aufzupassen. Es gibt ja sicher auch Kollegen welche mitten im Spänehaufen seit Jahren rauchen und einem noch sagen "kannst rauchen, passiert nix!" Und dies noch als Empfehlung geben wollen, weil draussen vor der Türe ist es doch so windig und kalt. Ich möchte hoffen du verstehst mich jetzt ein wenig besser.
In diesem Sinne
Grüsse
 

uli2003

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Er bekommt mit der Absaugung so oder so beim offenen Spritzstand keine EX Zone. Nicht mal annähernd.
Der ganze Spritzstand ist, mal ausgenommen zwischen Sprühstrahl und Lackwand, Brandschutzbereich, genau wie der Rest der Tischlerei auch. So sagt es auch die BGI 740, der wir wohl vertrauen dürfen.

Ich denke Brandschutz ist in der ganzen Tischlerei ein wichtiges Thema. Und wer seine Gefährdungsbeurteilung sorgfältig erstellt, weiß 'wo es brennt'.

Grüße
Uli
 

blueball

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Er bekommt mit der Absaugung so oder so beim offenen Spritzstand keine EX Zone. Nicht mal annähernd.
Der ganze Spritzstand ist, mal ausgenommen zwischen Sprühstrahl und Lackwand, Brandschutzbereich, genau wie der Rest der Tischlerei auch. So sagt es auch die BGI 740, der wir wohl vertrauen dürfen.

Der Lackstand sowie auch die Absaugung ist nicht Ex? Oh oh oh, wieso dürfen dann keine Motoren im Absaugkanal montiert sein, sogar auch wenn sie Ex-Ausführung sind? Was ist mit den Lack-aerosolen oä.
Ich vermute du wolltest etwas anderes schreiben. In der BGI740 stehen genausolche Dinge beschrieben. Und erleichterte Anforderungen heißt nicht, dass man nichts beachten muss. Zumindest Zone 2 wäre zu beachten, auch wenn man sich um den Begriff "gelegentlich" streiten kann. Das wäre dann in der Gefährdungsermittlung näher zu definieren, dass zumindest einem kein grob fahrlässig vorzuwerfen ist.
 

uli2003

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Natürlich der Stand und die Anlage auch. Das ist aber jetzt irrelevant oder? Wir wollen doch nun nicht anfangen die (zugelassenen) Maschinen zu zerlegen.
Aber an der Decke oder zur Lackwand abgewandten Seite entsteht kein zündfähiges Gemisch mehr.
Absichtlich oder fahrlässig kann man vieles erreichen. Ob man sich dagegen schützen muss und kann weiß ich allerdings nicht.

Ich kenne übrigens auch keine explodierten Lackstände. Meist sind die Zündquellen anders geartet (mal eben ein Loch kitten mit dem Hartwachsschmelzer beispielsweise :emoji_wink: )

Grüße
Uli
 

Sägenbremser

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Nee @blueball

Absaugventilatoren in der benötigten Dimensionierung
einer Farbnebelabsaugung können nun wirklich nicht
mehr ins Förderrohr passen, ob nun ex, oder hopp.:emoji_slight_smile:

Wir reden hier ja nicht über Sanitärentsorgungstechnik.
Der elektrische Antrieb einer Absauganlage wird immer
in der explosionsverhindernden Ausführung eingebaut.

Gruss Harald
 

blueball

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Nee @blueball

Absaugventilatoren in der benötigten Dimensionierung
einer Farbnebelabsaugung können nun wirklich nicht
mehr ins Förderrohr passen, ob nun ex, oder hopp.:emoji_slight_smile:

Wir reden hier ja nicht über Sanitärentsorgungstechnik.
Der elektrische Antrieb einer Absauganlage wird immer
in der explosionsverhindernden Ausführung eingebaut.

Gruss Harald

Nichts anderes schrieb ich :emoji_wink: aber es ist schlichtweg falsch zu schreiben es wäre nur Brandschutzzone. Es ist und bleibt Ex-Zone und diese sind immer auch Brandschutzzone. So ist es korrekt und richtig.
 
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