Gefluteter Lichtschacht ist keine Überschwemmung

ibr-online.de

ww-pappel
Registriert
15. Juni 2007
Beiträge
0
Versicherung muss bei geflutetem Lichtschacht nicht zahlen

(03.08.2012) Nicht alles, was manch ein Laie vielleicht als Überschwemmung bezeichnen würde, ist auch versicherungsrechtlich so zu bewerten. Diese Erfahrung musste nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern ein Hausbesitzer machen, der seiner Versicherung einen Wasserschaden meldete und damit vor dem Kadi eine klare Niederlage erlitt. Er musste für das Missgeschick komplett aus eigener Tasche aufkommen. [...]

Weiterlesen auf ibr-online.de
 
Oben Unten