Funkturm im Naturschutzgebiet "Siebengebirge" unzulässig

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(13.09.2012) Dies hat der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 11.09.2012 entschieden. Die Klägerin, die DFMG Deutsche Funkturm GmbH, möchte im Naturschutzgebiet "Siebengebirge" einen 45m hohen Mobilfunkmast errichten und begehrt hierfür eine Befreiung von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnung. Mit der Errichtung des Mastes will der Anbieter im Raum Königswinter/Heisterbacherrott/Thomasberg den Mobilfunkempfang verbessern und die UMTS-Übertragungstechnik einführen. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Berufung blieb ohne Erfolg. [...]

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