frage zu auftrag

Thörsti

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hallo!

meine familie und ich lassen uns zur zeit einen wintergarten bauen, die handwerker verrichten ihre arbeit soweit ganz gut, das einzige problem ist, dass sie sehr schmutzig sind, mit schmutzig meine ich, dass sie so gut wie nie ihre arbeitsfläche abdecken und auch bleibende schäden hinterlassen. beispielsweise haben sie den garten sehr verwüstet, bei der nachbarin beim streichen unserer brandschutzmauer flecken auf ihrer hauswand hinterlassen, bei unserer gefliesten treppe fliesen abgeschlagen. zusätzlich wollte ich fragen wie es denn ausschaut mit der hinterlassung eines arbeitsplatzes. der wintergarten, sprich die scheiben etc sind momentan noch mit kleberesten und staub bedeckt, auch auf dem wintergartendach liegen schutbröckelchen. kann man für 30.000 € verlangen, dass sie den arbeitsplatz tiptop sauber hinterlassen oder bleibt das an uns hängen? als ich einen handwerker gestern fragte ob er denn noch das dach reinigen würde hat er ein bisschen verblüfft gemeint "das wird doch eh früher oder später mal schmutzig". nun sind wir am überlegen ob wir die letzte zahlung noch zurückhalten sollen bevor die arbeit nicht so erledigt ist wie es sein sollte.

was sagt ihr dazu`? gibt es irgendwelche (gesetzlichen) klauseln, dass handwerker ihren arbeitsplatz so hinterlassen müssen wie sie ihn vorgefunden haben oder ist das ganze eher ehrensache?


mfg thörsti
 

schreiner_z

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Hallo,

an deiner Stelle würde ich wirklich mit der letzten Zahlung warten.
Ich bin selbst Handwerker und kenne mich da ein wenig aus.
1. Hat der Handwerker AGB`s mit auf seinem Angebot bzw. Rechnung? Wenn ja, dann lese mal drin ob und was zum Thema Schmutz drin steht.
2. Droh dem Handwerker die Reparaturkosten für die Schäden an. Lass ruhig mal die entsprechenden Handwerker (Maler, Fliesenleger,...) ein Angebot der Schäden machen.
3. Ich kann nur von meinem Betrieb ausgehen. Aber ehrlich gesagt, es ist eigentlich so dass jeder sein Gewerk sauber hinterlässt, denn eine ordentliche Arbeit ist schließlich die Visitenkarte eines Betriebes!!!

Gib mal Bescheid was aus deinem Problem geworden ist.

Mfg

Schreiner_z
 

civil engineer

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Hallo thörsti,

was willst Du denn noch alles per Gesetz regeln? Das ist eine Sache des Vertrages, was darin vereinbart ist. Ist VOB/B im Vertrag vereinbart? Wenn ja, hast Du in der VOB/C mit der DIN 18299 einen Anhaltspunkt. Eine Nebenleistung des AN ist "Entsorgen von Abfall aus dem Bereich des AN sowie Beseitigung der Verunreinigungen, die von den Arbeiten des AN herrühren." Die Regelungen der DIN 18299 gelten für alle in der VOB/C aufgenommenen Gewerke. Ist keine VOB/B vereinbart, wird die VOB/C allgemein als aaRdT gesehen und trotzdem angewandt.

Wie und wann der AN zu reinigen hat, würde ich mit ihm absprechen, bzw. ich würde das im Vertrag mit aufnehmen. Kommt sicher auch auf die Gegebenheiten an. Was heißt tiptop? Also ich würde nicht so weit gehen, daß Du wie der Spieß beim Bund mit dem weißen Handschuh rumgehst.

Es gibt in Bayern einen Spruch: Wie der Herr so des Gscherr. Auch so kann man manchmal weiterkommen, einfach mit der Frage an den Unternehmer: Würden Sie es so, wie Sie es bei mir machen, bei sich haben wollen?

Gruß
Jochen
 

schreiner02

ww-eiche
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Hallo Thörsti,

gesetzlich ist das wohl schwer zu klären, zieht sich jedenfalls ewig hin; Ich würde sagen, Du hälst die letzte Zahlung zurück, bis alles sauber ist. Ich bin elbständig, meine Kollegen hinterlassen ihre Baustelle immer sauber. Das gehört zum Auftritt einer guten Firma, denke ich.
Sollte die Firma nicht reinigen, setze eine Frist, so läuft das bestimmt. Jedenfalls ist das nicht sehr professionell, eine Wüste zu hinterlassen,

Stefan
 

Thörsti

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alles klar, danke für die antworten!

also nen vertrag mit agbs hab ich nie unterschrieben und unter meinen unterlagen sind auch keine agbs oder sonstige vereinbarungen. das einzige was ich unterschrieben habe ist eine auftragsbestätigung. also es gibt absolut keine regelungen. mit dem handschuh werde ich natürlich auch nicht rumgehen aber ich denke dass man für diesen preis schon eine ordentliche endreinigung verlangen kann.

also werde ich ihm eine frist setzen und ihm sagen wie ich mir das ganze vorstelle und solange das geld zurückhalten?

mfg thorsten
 

Rühl

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Den Dreck den ein Handwerker verursacht muss er auch beseitigen!

Das steht in keinem Zusammenhang mit dem Auftragswert.

Für Schäden die verursacht werden sollte jeder Hanwerksbetrieb eine Versicherung haben.

Bei dem plattgetretenden Garten sieht das schon wieder anders aus. Denn wenn es nötig war diese Fläche zum aufstellen zu begehen ist das halt so.



Gruß Ulf
 

71mattes

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Hallo Thorsten!

Suche den Kontakt zum Unternehmer und vereinbar einfach einen Abnahmetermin.
Dabei kann er sich selbst von den Hinterlassenschaften seiner Mitarbeiter
überzeugen und du kannst in einem vernünftigen Gespräch das weitere
Vorgehen mit ihm besprechen.
Gruß Mattes








Gott schütze das ehrbare Handwerk!
 

Thörsti

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also heute ist er offiziell fertig geworden.

wobei die abnahme noch nicht erfolgt ist.

ich habe heut mal ein paar fotos geschossen um euch mal zu zeigen was ich meine. den nachbarn werde ich sagen, dass sie aufschreiben sollen falls sie etwas zu bemängeln haben und es mir möglichst bald zukommen lassen sollen.
mit dem schmutz bin ich mir noch nicht sicher. das einzige was mich wirklich stört ist der schmutz von außen, der schmutz an den inneren scheiben zwar auch aber okay den kann ich auch selbst wegmachen bzw eine firma engagieren.


bild1 schutreste auf dem dach
bild2 schmutz von innen und außen (überall im WG)
bild3 wasser ist eingedrungen (laut chef nur wasserreste der mauer)
bild4 seltsame konstruktion,dass das wasser nicht runterplätschert (mit silicon
festgeklebt, wirkt auf mich etwas unprofessionell)
bild5 kellertreppe (übernimmt anscheinend die versicherung des betriebs)




MFG, thorsten :emoji_slight_smile:
 

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MaHo

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Hi,
die Dachscheibe vom Wintergarten?!-hätt der Handwerker von späneresten befreien können-anstandmäßig und den Bleckwinkel entfernen (könnten ja Kratzer entstehen bzw. ne person durch windstoß was auf den Kopf kriegen)
also -ein mußmaßlicher Personenschaden-100 € abziehen.
so sehe ich das
gruß
 

Thörsti

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okay ich hab keine frage gestellt, wollte aber auch nur eure meinungen hören. die bildbeschreibungen dürften denk ich als fragen reichen.

und nochmal zum schmutz der auch auf den bildern zu sehen ist. auf dem dach und an sämtlichen innen- und außenscheiben ist überall dreck. also gereinigt werden muss der wintergarten auf jeden fall. genauso klar ist es, dass das von einer reingungsfirma gemacht werden muss. meine frage ist jetzt eben ob die kosten dafür auf mir sitzen bleiben, weil der betrieb dies nicht gemacht hat. also wäre es bei 30.000 € überheblich sich wegen soetwas zu beschweren?

@maho

meinst du das ernst mit dem mutmaßlichen personenschaden? dieser blechwinkel soll die konstruktion sein um regenwasser in die dachrinne zu leiten und ist mit silikon festgeklebt. habe ich bis jetzt auch noch nicht gesehn.


mfg thorsten
 

UlZ_5000

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Also mein Chef sagt immer wir machen kein Dreck und wenn doch dann machen wir ihn auch wieder weck.
 

kegos

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Das mit der Kellertreppe soll ein Versicherungsfall sein??

Arm!

Du redest dauernd von 30000Euro, zeig doch mal was Du dafür bekommen hast.
 

civil engineer

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Hallo Thorsten,

der Vorredner hat's geschrieben. 30000 Euro sind relativ. Auch verstehe ich nicht ganz, warum wegen der Aussen- und sogar wegen der Innenreinigung eines Wintergartens eine Reinigungsfirma kommen muß.

Niemand hier weiß, was Du für einen Vertrag abgeschlossen hast, was in der AB steht. Ein Unternehmer, ein Haupt- mit Nachunternehmern, mehrere Unternehmer, ...? Dein Beitrag kommt mir wie folgende Rechenaufgabe vor: Gegeben ist nichts, berechnen Sie den Rest.

Wenn keiner putzen will, mußt Du eben mit dem Unternehmer streiten. Oder Du läßt es wie es ist. Oder Du machst es selbst. Oder Du übelegst Dir, was Du willst und setzt es durch. Oder was weiß ich was.

Gruß
Jochen
 

garfilius

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Hallo Thorsten,

nur so als Gedankenanstoß:
eine Feinreinigung wird wohl nicht vereinbart gewesen sein. Die Glasscheiben bekommst Du nicht geputzt. Den groben Dreck (die Späne) sollten die Jungs schon wegräumen.
Zur Treppe kann ich nichts sagen. Ich kenne den vorherigen Zustand nicht. Garten und Nachbarwand: müßte man mehr von den Umständen wissen.
Der Blechwinkel ist eine übliche Konstruktion, wird aber ordentlich angelötet oder wenigstens mit Poppnieten und Dichtung festgemacht. Merkwürdig finde ich die Zinkblechabdeckung. Ist da eine Mauer drunter? Etwa die erwähnte Brandwand? Dann könnte die Mauerkrone zu niedrig sein. Studiere bitte mal Deine Landesbauordnung. In Sachsen sind da mindestens 30 cm Wand über dem Glas erforderlich.

Wegen des Schmutzes schliesse ich mich den Vorrednern an: Rede erst mal mit dem Chef der Firma oder dem Bauleiter! Wie hoch ist denn die letzte, noch offene Zahlung?

Gruß
Gero

p.s. Deine Shifttaste ist kaputt!
 

grosso

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Also kurz gesagt ist das alles eine Sache zwischen Dir und Deinem Auftragnehmer. Dreck ist eine Sache, die zum Anstand gehört, dass man sie wgmacht. Die Regenwasserleiste die mit Silicon befestigt wurde, ist nich unbedingt falsch, es ist wasserdicht und hält. ganz ehrlich aber zu der Treppe: Was machen die Wintergartenbauer in deinem Keller, das sie solche Schäden hinterlassen?
 

Thörsti

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die sache hat sich mittlerweile schon erledigt. die regenrinne sieht halt nicht gerade professionell aus und zudem hatte jemand geschrieben dass es sein kann das die rinne durch den wechsel von regen und frost abplatzen kann. bis jetzt ist sie noch dran. :emoji_slight_smile:

zur treppe: naja damals hatte sie ein gerüst auf der treppe aufgebaut, mit stahlfüßen die dann die treppe beschädigt haben und teile der fliessen rausgeschlagen haben.



danke für die antwort!
 
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