Thörsti
ww-pappel
- Registriert
- 19. November 2007
- Beiträge
- 13
hallo!
meine familie und ich lassen uns zur zeit einen wintergarten bauen, die handwerker verrichten ihre arbeit soweit ganz gut, das einzige problem ist, dass sie sehr schmutzig sind, mit schmutzig meine ich, dass sie so gut wie nie ihre arbeitsfläche abdecken und auch bleibende schäden hinterlassen. beispielsweise haben sie den garten sehr verwüstet, bei der nachbarin beim streichen unserer brandschutzmauer flecken auf ihrer hauswand hinterlassen, bei unserer gefliesten treppe fliesen abgeschlagen. zusätzlich wollte ich fragen wie es denn ausschaut mit der hinterlassung eines arbeitsplatzes. der wintergarten, sprich die scheiben etc sind momentan noch mit kleberesten und staub bedeckt, auch auf dem wintergartendach liegen schutbröckelchen. kann man für 30.000 € verlangen, dass sie den arbeitsplatz tiptop sauber hinterlassen oder bleibt das an uns hängen? als ich einen handwerker gestern fragte ob er denn noch das dach reinigen würde hat er ein bisschen verblüfft gemeint "das wird doch eh früher oder später mal schmutzig". nun sind wir am überlegen ob wir die letzte zahlung noch zurückhalten sollen bevor die arbeit nicht so erledigt ist wie es sein sollte.
was sagt ihr dazu`? gibt es irgendwelche (gesetzlichen) klauseln, dass handwerker ihren arbeitsplatz so hinterlassen müssen wie sie ihn vorgefunden haben oder ist das ganze eher ehrensache?
mfg thörsti
meine familie und ich lassen uns zur zeit einen wintergarten bauen, die handwerker verrichten ihre arbeit soweit ganz gut, das einzige problem ist, dass sie sehr schmutzig sind, mit schmutzig meine ich, dass sie so gut wie nie ihre arbeitsfläche abdecken und auch bleibende schäden hinterlassen. beispielsweise haben sie den garten sehr verwüstet, bei der nachbarin beim streichen unserer brandschutzmauer flecken auf ihrer hauswand hinterlassen, bei unserer gefliesten treppe fliesen abgeschlagen. zusätzlich wollte ich fragen wie es denn ausschaut mit der hinterlassung eines arbeitsplatzes. der wintergarten, sprich die scheiben etc sind momentan noch mit kleberesten und staub bedeckt, auch auf dem wintergartendach liegen schutbröckelchen. kann man für 30.000 € verlangen, dass sie den arbeitsplatz tiptop sauber hinterlassen oder bleibt das an uns hängen? als ich einen handwerker gestern fragte ob er denn noch das dach reinigen würde hat er ein bisschen verblüfft gemeint "das wird doch eh früher oder später mal schmutzig". nun sind wir am überlegen ob wir die letzte zahlung noch zurückhalten sollen bevor die arbeit nicht so erledigt ist wie es sein sollte.
was sagt ihr dazu`? gibt es irgendwelche (gesetzlichen) klauseln, dass handwerker ihren arbeitsplatz so hinterlassen müssen wie sie ihn vorgefunden haben oder ist das ganze eher ehrensache?
mfg thörsti