Fräser BG-konform?

Alex205

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Hallo,

hab mir kürzlich eine Tischfräse gekauft und dieser Fräser war dabei. Es ist ein 30° Falzkopf mit ca. 120x30x30mm, leider kann ich keinerlei BG-Test Zeichen oder irgendeine andere Beschriftung lesen. Auf der Oberseite ist ein "36" eingeschlagen. Ist der BG-konform oder gehört er zu Kategorie "Hackmesser oder Windmühlenfräser"? Es würde mich auch interessieren ob ein Schleifdienst ihn wuchten kann. Denn er läuft etwas unrund in Vergleich zu meinem Leitz Universalprofilmesserkopf.

Ich hab auch schon eine Einweisung bei einen Befreundeten Schreiner genossen, dennoch kann ich den Fräser nicht einschätzen.

Vielen Dank
Gruß Alex
 

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magmog

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guude,

der fräser ist nicht mehr auf dem stand der technik. im prinzip ist er wg. fehlender vorschneider nur zum anfräsen von schrägen geeignet.
ob der schneidenüberstand den 1,1 mm und der spanraum den bestimmungen für manuellen einsatz entsprechen kann Dir ein schärfdienst sagen, da sollte er zuerst hin.
ein anderes prob ist die fehlende kennzeichnung des herstellers, der dimensionen und der höchstdrehzahl.
ein messer mit entsprechender schräge bekommst Du günstig für Deinen Universalprofilmesserkopf. so kannst Du auf das altmetallteil eigentlich verzichten.
 

schreiner02

ww-eiche
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Hallo,

BG-konform ist der keinesfalls. Es müßte sonst ein Zeichen "BG-Test" oder "MAN" zu finden sein. Du kannst das z.B. hier auf Seite 8 lesen:
http://public.hbk-bs.de/~vogt/maschinen/fraeswerkzeuge.pdf
Das Teil ist jedenfalls nichts für Handvorschub. Dein Schärfdienst sollte das Ding schärfen und wuchten können, ob er das aber macht, ist in seiner Verantwortung. Es steht ja nicht mal die max-Drehzahl drauf.... (was keinesfalls heißt, daß niedrige Drehzahlen ungefährlich sind!!!)

Sei auf jeden Fall vorsichtig, denn fliegende Messer bedeuten nichts Gutes für die Beteilgten!


mfg,

stefan
 

schreiner02

ww-eiche
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@ Georg.L:

Ich habe in Erinnerung, daß das seit den 80ern Pflicht ist, und eine Übergangsfrist 1988 endete, bin mir da aber leider nicht ganz sicher, habe auch nichts beim googlen gefunden. Ich selber habe nur Fräser neueren Datums.
Ich denke, daß Dein Schärfdienst Dr da weiterhelfen kann, bei Verbundwerkzeugen wäre ich persönlich immer vorsichtig, denn Haarrisse in der Lötstelle lassen sich nicht einfach erkennen und bei gebrauchten Fräsern weißt Du auch nicht, ob der Vorgänger das Werkzeug einigermaßen pfleglich behandelt hat.


mfg,

stefan
 

schreiner02

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Hallo,

habe gerade mit derBGH telefoniert; der Fräser ist nicht zugelassen, würde sogar bei einer Kontrolle konfisziert.

Für Tischfräsen dürfen nur noch BG-Test oder MAN- gekennzeichnete Fräser benutzt werden, und das seit mindestens 1997; für seit 1980 gekaufte Werkeuge gilt das schon seit 1980. Die Übergangsfrist für vorher gekaufte Werkzeuge endete 1997.

Insofern würde ich das Teil der Metallverwertung zuführen, oder als Briefbeschwerer, aber nicht in der Werkstatt, benutzen...


mfg,

stefan
 

Alex205

ww-birke
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Hallo,

also erst mal Danke für alle Antworten. Als Laie hätte ich ihn zwar als "Spanndickenbegrenzt" eingeschätzt, aber da ich ohnehin keine wirkliche Verwendung dafür habe und er auch unwuchtig läuft hab ich auch kein Problem ihn der Metallverwertung zuzuführen.

Also nochmals Danke für die Hinweise
Gruß Alex
 
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