Wenn das Unternehmen nicht Tariflich gebunden ist, dann gelten die gesetzlichen Regelungen. Danach müssen keine Zuschläge gezahlt werden, diese sind freiwillig. Das gilt für alle Branchen und hat nichts damit zu tun, ob man Polsterer ist oder Kellner oder sonst was.
Wie Thomas schon schreibt, kann man das natürlich dann in seinem Arbeitsvertrag entsprechend anders regeln oder das Unternehmen ist halt Tarifgebunden, dann gilt der jeweilige Tarifvertrag (Flächentarifvertrag, Haustarifvertrag...). Das ist aber im Handwerk wohl eher nicht üblich. Üblich ist aber schon, dass man im Handwerk zuschläge bekommt, das ist der Unterschied zum vorhin genannten Kellner, der muss am Wochenende und auch Nachts üblicherweise ohne Zuschläge arbeiten.