Flecken in Oberfläche von neuer Tür

iasj

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Hei und guten Abend
Um eine lange Geschichte kürzer zu machen: Ich habe einen sehr guten Kunden, eine Kirche — ich bin im Grunde Haustischler geworden und habe regelmässig interessante Aufträge. Nun hat sich in letzter Zeit ein übergeordneter aus einer anderen Stadt eingemischt. Plötzlich handelt alles nur um Kosten und die Person hat kein Verständnis für Qualität, Handwerk und Denkmalschutz etc..

Kurzerhand hat man sich gegen meine Türen entschieden und billigere Lösungen gewählt. Soweit kann ich dass verstehen. Gestern wurden zwei der neuen Türen montiert. Heute Nacht hat es geregnet. Die Oberfläche hatte heute Morgen graue Flecken. Mir scheint es die Oberfläche ist dahin. Siehe Bilder.

1.Was ist denn hier los? War die Oberflächenbehandlung nicht völlig ausge? Nicht für draussen geeignet?

Wir sind hier and der Westküste Norwegens, und haben ein nicht gerade harmloses Klima.

Ich frage weil ich Montag bestimmt einen Anruf bekomme um mich darüber zu äußern.

2. Ich bin mir ziemlich sicher dass der Kunde meine Zeichnungen benutzt hat um die neuen Türen zu bestellen. Die Zeichnungen sind anhand ein Par alte photos hergestellt um die originalen Türen nachzubilden. Es war ziemlich viel Arbeit. Vor allem die noch nicht gelieferte Haupteingangstür. In meinen Geschäftsbedingungen steht ausdrücklich dass Zeichnungen mein Eigentum sind, soweit nichts anders abgeklärt wurde. Und das unerlaubter Gebrauch dem Kunden belastet werden kann.

Wie handhabt ihr sowas?

Ganz zuletzt, der Monteur hat beschissene Arbeit geleistet. Die Türen stehen schief in ihre Rahmen, und die Fugen, naja, Bilder anschauen.

Ich freue mich über eure Betrachtungen.
Idar
 

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carsten

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Hallo

sieht in der Tat komisch aus.
Wenn du jetzt von alter Tür und Hagel geschrieben hättest, würde ich da ohne zu zögern zustimmen.
Ich schließe mich der Vermutung nicht ganz ausgehärteter Lack / Lasur / Oberfläche die dann mit den Regentropfen reagiert hat an. Ungeeignet kann natürlich auch sein. Jedenfalls hat der bei der Behebung "Spaß".

In Sachen Zeichnung wird es schwierig sein / werden nachzuweisen, dass deine Zeichnung hier verwendet wurde.
Hier lassen sich gerade bei komplexen Angeboten die Handwerker evtl Zeichnungen vergüten (Verrechnung im Auftragsfall). Bei Fenstern z.B. wird in Angeboten auch schon mal nur von Größenkategorien oder Kalkulationsmaßen gesprochen oder auch mal nur ca Angaben gemacht.
 

Copic

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Auf meiner Seite eigentlich null Kompetenz zum Thema Fenster.
Während meine Lehre hatten wir sowas aber auch mal (graue Flecken wo die neuen Fenster nass wurden und unter den aufgeklebten Abstands-Schaumstoff-Dingern).
Der Fensterbauer hat dann ganz entspannt gesagt "kurz abwarten, das verschwindet und kommt nicht mehr wieder" und so war es auch.

Zeichnungen: Sprich doch mal den Kollegen an der den Auftrag gekriegt hat, wie die Anfrage ausgesehen hat. Wenigstens Interessehalber.
 

ChristophW

ww-robinie
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Ich bin mir ziemlich sicher dass der Kunde meine Zeichnungen benutzt hat um die neuen Türen zu bestellen. Die Zeichnungen sind anhand ein Par alte photos hergestellt um die originalen Türen nachzubilden. Es war ziemlich viel Arbeit. Vor allem die noch nicht gelieferte Haupteingangstür. In meinen Geschäftsbedingungen steht ausdrücklich dass Zeichnungen mein Eigentum sind, soweit nichts anders abgeklärt wurde. Und das unerlaubter Gebrauch dem Kunden belastet werden kann.
Letztendlich wäre das ein Urberechtsverstoß und du wärst abmahnberechtigt. Ist aber natürlich die Frage ob man das dann auch vor Gericht wirklich durchfechten will. Mann kann natürlich auch mit dem Auftraggeber sprechen in der Form "Ich würde dann für meine Vorarbeiten wie im Angebot beschrieben für die Nutzung meiner Zeichung die Pauschale X abrechnen da diese ja offensichtlich für die weiteren Ausschreibungen genutzt wurde" und einfach mal schauen ob sich Widerstand regt.
 

Mitglied 59145

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Ist halt die Frage ob man Probleme mit dem AG heraufbeschwören möchte oder beim nächsten mal anders anbietet.

Hier gibt es eine Geschichte, ein Bauherr ließ sich Fenster anbieten und hätte dann nach den Maßen selber Fenster bestellt. Hat natürlich nicht gepasst....

Ungenaue Maße anzugeben im Angebot scheint aber Gang und Gäbe zu sein, finde ich auch legitim.

Zur Beurteilung der Oberfläche kann ich auch nicht wirklich was beitragen. Die Situation das zu beurteilen, wenn man bei der Vergabe das Nachsehen hätte, ist blöd. Zurückhaltend wäre mein Standpunkt.
 

Paulisch

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Naja aber wie groß ist die Wahscheinlichkeit das die Konkurrenz typischer Weise, auch die Bestandstür als Referenz genommen hat? Ich denke sehr hoch
 

Mitglied 59145

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Das mir der Referenz kann man natürlich nur beurteilen wenn man diese und die angesprochene Zeichnung kennt. Aber eine Ähnlichkeit sollte erkennbar sein :emoji_wink:
 

Christian81

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Es ist doch im Grunde nicht dein Problem?! Warum wirst du angerufen wenn sie einem günstigeren den Vorzug gegeben haben? Ich würde da etwas verhalten sein wenn das bei mir so wäre.
Bei den Zeichnungen mache ich es grundsätzlich so, für ein Angebot mache ich keine Zeichnungen, da geht es um den Preis. Wenn der Kunde den Preis bzw. das Angebot angenommen hat und eine Zeichnung möchte dann bekommt er diese.
Das ist schließlich meine Zeit die ich nur für meine Aufträge aufbringe, nicht für die anderen Handwerker die immer günstiger sein können.
 

ChristophW

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Naja aber wie groß ist die Wahscheinlichkeit das die Konkurrenz typischer Weise, auch die Bestandstür als Referenz genommen hat? Ich denke sehr hoch

Der TE schrieb doch:

Die Zeichnungen sind anhand ein Par alte photos hergestellt um die originalen Türen nachzubilden

Ich gehe also davon aus das vorher irgendwas anderes im Bestand war, und man nicht "mal eben" was aus dem Katalog bestellen konnte (historische Bausubstanz), letztendlich geht es ja nur darum:

Ich bin mir ziemlich sicher dass der Kunde meine Zeichnungen benutzt hat um die neuen Türen zu bestellen.

Warum auch immer der TE sicher ist, wenn seine Zeichnungen verwendet wurden hat er drei Möglichkeiten:
  1. Als "Lehrgeld" abhaken (dann hätte er wohl nicht gefragt)
  2. Klagen (muss dann halt mehr als ein Gefühl sein)
  3. Versuchen "was rauszuholen" indem man mit dem Verursache spricht und vielleicht wenigstens die Zeit vergütet bekommt, je nach Situation und zukünftiger Zusammenarbeit 2) anklingen läßt und damit rechnet das dennoch 1) eintritt.
 

Fiamingu

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Ich würde das abhaken und sehen ob der Kunde weiter an
mir hält bzw ihn darauf ansprechen da du ja auch sehen musst
dass du Geld verdienst. Aus Sentimentalität oder Kirchenverbunden-
heit wirst du sicherlich nicht die Preise senken und das Billigspiel des
Sparers mitspielen. Korrekte Arbeit hat seinen Preis.
 

iasj

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Haugesund
Erstmals danke für eure Antworten.

Die Sache mit der Oberfläche der neuen Türen ist natürlich nicht mein Problem. Auch nicht dass sie schlecht eingebaut wurden und von minderer Qualität sind. Aber der Kunde hat eben Vertrauen zu mir. Ich weiss dass es ein Thema wird, und ich möchte vernünftig antworten können. Aber mein Kampf ist es ganz bestimmt nicht.

Wie gesagt habe ich mit dem hiesigen Pfarrer ein gutes Verhältnis. Ich bin nicht Mitglied dieser Glaubensgemeinde, und auch keiner anderen. Der Pfarrer ist immer sehr korrekt und er hat grosses Vertrauen in mir. Ich habe laufend Aufträge die von Ihm bestellt werden. Das wird sich wahrscheinlich nicht ändern.

Das Problem ist dass sich jetzt jemand mit mehr Macht eingemischt hat, und es laüft eniges schief. Es kommen also Aufträge von zwei verschiedenen Ebenen, mit separaten Budgets. Ich habe bereits die "höhere„ Instanz mitgeteilt dass ich nicht mehr daran interessiert bin mit ihr zu arbeiten. Mein vertrauen ist nicht mehr da, und ich habe einfach keine Lust mehr. Deren Repräsentant traut sich auch nicht mehr mit mir auf der Baustelle zu sprechen, und schaut mir nicht mal in den Augen. Ich schreibe jetzt eine letzte Rechnung und das wars.

Neue Türen sind schon länger geplant. Die Originaltüren gibt es mindestens seit 40 Jahren nicht mehr. Ich habe sie anhand von Photos rekonstruiert. Die Bilder habe ich eher zufällig in einem Privatarchiv gefunden. Das ist aber auch eine längere Geschichte. Tatsache ist, dass niemand der heute zuständig ist eine Ahnung hat wie die ursprünglichen Türen aussahen. Das ist alles meine Arbeit. Sobald die Haupttür eingebaut ist, weiss ich ganz bestimmt ob meine Zeichnungen als Grundlage dient. Die maße und Einteilungen kann man nicht so einfach raten. Die vorhandene Tür hat nichts mit dem Original Gemeinsam.

Übrigens, die neuen Türen passen auch schlecht in den Öffnungen, es "könnte„ also sein dass die maße in meinem Angebot etwas „kreativ“ waren…

Ich glaube ich werde einfach eine Rechnung für die Zeichenarbeit an den „Chef“ schicken und schauen was rauskommt. Soll er sauer werden wenn er es nicht lassen kann.

Freundliche Grüsse
Idar
 

FredT

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Mit den "kreativen" Maßen hast du nun schon eine kleine Genugtuung gegenüber dem "Repräsentanten".. Der wird hoffentlich seinem Schöpfer Abbitte zu leisten haben, und du kannst jeden Türbetrachter auf die Pfuscharbeit hinweisen....
 

RUMBA

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Hallo,

wenn Du nachweisen kannst, das Du die Zeichnungen erstellt hast.
Also es schwierig war, an Original-Bilder zu kommen.
Du Deine Quellen benennen kannst. Und halte die auf jeden Fall erstmal geheim. Sprech die auch darauf an, das die Ihr Material erstmal unter Verschluß halten.
Dann warte erstmal ab.
Und wenn dann alles zufällig nach Deinem Angebot, Maßen und Zeichnungen dort eingebaut wird.
Ich würde da alles kontrollieren. Den Spaß würde ich mir machen.
Aber wenn dann natürlich niemand da ist.

Wenn es dann so ist, liegt es an Dir, wie hoch Du das bringen willst.
Ne Rechnung für die erbrachte Leistung, die dann nicht unerheblich ist, kann man dann natürlich dort einfach hinschicken.
Die werden dann natürlich zornig und wollen diese nicht bezahlen.
Das Geld bekommst Du dann vielleicht über Umwege.
Wahrscheinlich nicht alles, aber einen Teil.
Aber dann kann es sein, das Du auf einer Schwarzen Liste landest.....

Sowas ist einfach immer nur zum kotzen....
Auftrag bekommt man nicht ohne ne Zeichnung/Skizze.
Die werden dann genomen um von anderen Preise einzuholen.
 

iasj

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Haugesund
Rumba,
Genau, es ist zum kotzen. Ohne Zeichnung ginge der Prozess mit dem Angebot nicht.

Ich werde auf jeden Fall den Kunden darauf ansprechen. Ich nehme an das er nicht lügen wird. Ob ein Zahlungswille da ist, wird sich zeigen.

Und wie schon geschrieben, ich nehme von den Kunden keine Aufträge mehr an. Die Zusammenarbeit läuft einfach nicht. Anderen Lieferanten geht es ähnlich.

Aber in den Krieg ziehen für diese Sache, muss auch nicht sein.

Idar
 

Mitglied 59145

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Gut, eine Rechnung schreiben ist ja jetzt nicht so ein Aufwand, wenn das Kind eh gebrannt ist, würde ich meine Leistung auch bezahlt haben wollen.
 

ChristophW

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Gut, eine Rechnung schreiben ist ja jetzt nicht so ein Aufwand, wenn das Kind eh gebrannt ist, würde ich meine Leistung auch bezahlt haben wollen.
Auch da kommt es etwas darauf an, wenn es so wie in DE ist und in der Regel SOLL versteuert wird bist du mit Rechnungstellung verpflichtet die Umsatzsteuer sofort abzuführen.
Wenn der Gegenüber nicht zahlt musst du dann das Geld ggf. einklagen und im blödesten Fall eine "Uneinbringliche Forderung" geltend machen um die Umsatzsteuer wieder zurück zu kriegen.
 

Mitglied 24010 keks

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Auch da kommt es etwas darauf an, wenn es so wie in DE ist und in der Regel SOLL versteuert wird bist du mit Rechnungstellung verpflichtet die Umsatzsteuer sofort abzuführen.
Das ist aber nur wenn man Bilanziert. Kleinere Unternehmer, wie ich es einer bin, versteuern nach IST - also die, die noch eine EÜR machen dürfen. Also erst wenn die Kohle auf dem Konto ist. Bei mir ist immer das Datum wo die Kohle fließt das Buchungsdatum. In beide Richtungen.
Manchmal ist das gut, manchmal schlecht... genauso wie bei dem anderen System auch.

Gruß Daniel
 

brubu

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Das ist aber nur wenn man Bilanziert. Kleinere Unternehmer, wie ich es einer bin, versteuern nach IST - also die, die noch eine EÜR machen dürfen. Also erst wenn die Kohle auf dem Konto ist. Bei mir ist immer das Datum wo die Kohle fließt das Buchungsdatum. In beide Richtungen.
Manchmal ist das gut, manchmal schlecht... genauso wie bei dem anderen System auch.
Das kennen wir bei uns auch, heisst bei uns "nach vereinnahmtem Entgelt" das ist viel einfacher als zuerst den vollen Rechnungsbetrag buchen und hinterher allenfalls Erlösminderungen wie Skonto oder andere Abzüge nachträglich zusätzlich zu verbuchen. Wenn dies dann vergessen wird profitiert der Staat.
Gruss brubu
 

ChristophW

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Das ist aber nur wenn man Bilanziert.
Das ist falsch

Nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) gilt die Soll-Besteuerung als Regelfall (§ 16 Abs. 1 UStG). Die Ist-Besteuerung ist nur auf Antrag und unter folgenden Voraussetzungen möglich (§ 20 UStG):
Siehe https://www.ihk.de/hamburg/produktm...soll-ist-besteuerung-wahlmoeglichkeit-1167724

D.h nur wenn du die Voraussetzungen erfüllst und es beantragst. Und auch Bilanz Pflichtige Unternehmen dürfen das beantragen sofern sie die Bedingungen erfüllen.
 

Mitglied 24010 keks

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Danke für die Richtigstellung! Das war mir nicht bekannt.
Hmmm wer hat meinen Antrag gestellt... :emoji_thinking:
Ach scheinbar hab ich einfach einen guten Steuerberater... :emoji_grin: Oder hab ich das tatsächlich noch selbst gemacht bevor der Steuerberater das übernommen hat? :emoji_thinking:
Naja egal...
Das ist aber schon eher Standard so bei kleineren Unternehmen... Oder?
 

uli2003

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