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(18.03.2013) Nicht jede eklatante Ertragsminderung eines vermieteten Objekts rechtfertigt Absetzungen für eine außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung (AfaA). Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 24.01.2013 klargestellt. Die Klägerin trug vor, dass es ihr nur unter Mieteinbußen von etwa 80% gelungen sei, das auf den vorherigen Hauptmieter, einen Discounter, zugeschnittene Ladenlokal erneut zu vermieten. [...]
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