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(24.10.2012) Kosten eines Zivilprozesses sind bei der Einkommensteuer nicht ohne Weiteres als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Dies hat das Finanzgericht Hamburg mit jetzt bekannt gegebenem Urteil vom 24.09.2012 entschieden (Az.: 1 K 195/11). Es weicht damit von der seit 2011 geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu den Grundsätzen der Abzugsfähigkeit (NJW 2011, 3055) ab. Die Revision wurde zugelassen. [...]
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