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(31.08.2012) Die Baugenehmigung für den Umbau eines seit 1830 bestehenden Wohnhauses in Lambrecht war auf die Klage des Nachbarn aufzuheben, da drei Fenster im Erdgeschoss der Grenzwand des Gebäudes nach heutiger Rechtslage baurechtlich unzulässig sind. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt in seinem Urteil vom 12.07.2012 entschieden. ... [...]
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