Hallo,
die sind eindeutig für eine Tischfräse gedacht - ich ändere den Titel.
Wesentlich relevanter erscheint mir die Frage, ob man die Dinger noch nach den Regeln der BG nutzen darf? Bei dem ersten sind zwei verschiedene Messer (hoffentlich formschlüssig) verbaut. Das geht so überhaupt nicht, zumal bei dem weiter herausstehenden Messer der Abweiser fehlt bzw, nicht vorgesehen ist. Bei dem zweiten Kopf ist für mich ebenfalls nicht ersichtlich ob die Messer formschlüssig verbaut sind. Hinzu kommt die Frage, ob es die Schlüssel für die Schrauben noch gibt?
Vielleicht weiß ja einer der "alten Hasen" mehr, aber angesichts der Preise für moderne hartmetallbestückte Wechselmesser-Falzköpfe würde ich diese beiden Werkzeuge eher dem Altmetall zuführen als irgendwelche Risiken auf mich zu nehmen.