Falsch eingeordneter Steuerbeleg: Steuerbescheid bleibt bestandskräftig!

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(13.02.2013) Bevor man seine Steuererklärung beim Finanzamt abgibt, sollte man sich noch einmal vergewissern, ob wirklich alle relevanten Unterlagen und Quittungen beigefügt bzw. erwähnt sind. Denn ein bestandskräftiger Steuerbescheid kann später nicht so ohne weiteres korrigiert werden. Wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS mitteilt, verlor ein Immobilienbesitzer auf diese Weise die Chance, Handwerkerleistungen abzuschreiben. [...]

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