externe Anlaufautomatik sorgt nicht für einschalten der Absaugung

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Hi zusammen,

ich habe eine Holzkraft RLA 140 in der Basis Ausstattung und dachte alles klar nimmst eine externe Anlaufautomatik (diese Würfel für um die 100 Euro) damit die Absaugung automatisch anspringt.

Es scheint aber das ich die RLA irgendwo noch "tunen" muss damit das funzt....?

Holzkraft erwähnte am Telefon das irgendwas "überbrückt" werden müsste weil die Absaugung bei default einen Schutz hat damit sie eben nicht einfach anspringt wenn der Schalter auf an war und der Stecker gezogen wird und wieder eingesteckt wird. Da sind die aber (verständlicherweise) wegen Garantie etc mit Beratung raus....

Frage: Weiß jemand was da gemacht werden müsste? Bzw. war bei euch bei anderen Absaugungen das auch nötig?

Vom Verständnis: Bei einsatz eines solches Würfels, muss die Absaugung ja am Schalter auf an gestellt sein, und der Würfel schaltet dann einfach Strom auf die Steckdose frei wenn die Hauptmaschine Strom zieht, right?)
 

Mater1984

ww-robinie
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Ja so sollte es sein.
mich denke mal das die RLA einen Nullspannungsschalter hat. Das heißt das Gerät bleibt ausgeschalten nachdem der Strom weg war.
was du da Brücken musst weiß ich nicht weil ich die Absaugung nicht kenne
 

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Hi zusammen,

ich habe eine Holzkraft RLA 140 in der Basis Ausstattung und dachte alles klar nimmst eine externe Anlaufautomatik (diese Würfel für um die 100 Euro) damit die Absaugung automatisch anspringt.

Es scheint aber das ich die RLA irgendwo noch "tunen" muss damit das funzt....?

Holzkraft erwähnte am Telefon das irgendwas "überbrückt" werden müsste weil die Absaugung bei default einen Schutz hat damit sie eben nicht einfach anspringt wenn der Schalter auf an war und der Stecker gezogen wird und wieder eingesteckt wird. Da sind die aber (verständlicherweise) wegen Garantie etc mit Beratung raus....

Frage: Weiß jemand was da gemacht werden müsste? Bzw. war bei euch bei anderen Absaugungen das auch nötig?

Vom Verständnis: Bei einsatz eines solches Würfels, muss die Absaugung ja am Schalter auf an gestellt sein, und der Würfel schaltet dann einfach Strom auf die Steckdose frei wenn die Hauptmaschine Strom zieht, right?)

Deine Absaugung hat wie alle größere Holzbearbeitungsmaschinen einen Wiederanlaufschutz bei Spannungsausfall . Dies ist bei uns Vorschrift und auch sinnvoll . Sonst läuft z.B. deine WA6 von selbst an , wenn du die Sicherung nach Stromausfall wieder reinmachst . Du musst in deinem Fall deinen Schalter überbrücken bzw. den Motor deiner Absaugung direkt mit dem entsprechendem Anschluss deiner Anlaufautomatik verbinden .
Ich hätte eher sowas gekauft → Anlaufautomatik mit Wandlerspule . Damit bist du flexibler und kannst noch weitere Maschinen mit deiner Absaugung betreiben . Der Preis ist ja gleich .

s-l1600.jpg

Das ist der eigentliche Hersteller und dort gibt es auch ein Einbaubeispiel/Bedienungsanleitung → Stromrelais Typ STW1K
 
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Dat Ei

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Moin, moin,

Bzw. war bei euch bei anderen Absaugungen das auch nötig?

der Spaß kommt mir bekannt vor. So ist es mir vor ein paar Jahren mit einer Jet DC-1100A ergangen. Allerdings hat die Klärung mit dem Hersteller deutlich länger gedauert. Im Handbuch sowie in den Online-Medien wurde sogar noch eine Einschaltautomatik als Zubehör zu der Absaugung beworben. Man glaubte anfangs an einen Defekt der Anlaufautomatik, bis man nach langer Recherche eingestehen musste, dass das Engineering in Russland die Produktion in Taiwan angewiesen hat, zur Erreichung der CE-Konformität einen Wiederanlaufschutz zu verbauen. Dumm nur, dass man vergessen hat, den Vertrieb und das Marketing zu informieren sowie die Websites und die Bedienungsanleitungen anzupassen. Als ob das nicht peinlich genug gewesen wäre, schoss ein Ingenieur beim europäischen Generalimporteur den absoluten Vogel ab: er empfahl in einer "internen" Mail, der Kunde solle doch den Ein-/Ausschalter-Schalter abkleben. Er hatte leider übersehen, dass die Mail auch an mich, den Endkunden, ging.

Nach Ablauf der Gewährleistung habe ich dann mal das Zauberkästchen geöffnet und einen Umschalter verbaut, so dass ich zwischen dem Verhalten ab Werk und dem abgeschalteten / überbrückten Wiederanlaufschutz umschalten konnte. Der monetäre Aufwand lag bei knapp 20,-€ für einen gescheiten Schalter von Eaton.


Dat Ei
 
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alles klar danke für die Erklärung mit dem Nullspannungsleiter - naja war ein Versuch mit dem externen Kasten - es hätte die RLA auch mit Anlaufautomatik und Wandlerspule gegeben aber der Mehrpreis war es mir nicht wert bei einer Maschine, mal sehen ggf. lass ich mir das mit dem Nullspannungsleiter dann mal "überbrücken" vom elektriker im nächsten Jahr
 

odul

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...und solltest du je die Garantie in Anspruch nehmen müsssen, dann vergiss nicht vorher die Brücken rauszunehmen :emoji_wink:
 

uli2003

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Du musst nur ganz simpel den Schließer am Relais brücken, der die Spule der Unterspannungsabschaltung hält. Das kannst du mit einem zusätzlichen, guten Schalter wie oben beschrieben gut machen.
Wenn dieser ausgeschaltet wird, hast du wieder die Normalfunktion.
Ich würde die Spule jedoch auch noch mit einem zweiten Schalter als Öffner abschaltbar machen, als Not-Aus. Sonst müsstest du 2 Schalter bedienen zum Abschalten, wenn du mal schnell nur die Absaugung abschalten möchtest.
 

moriko

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... ja, wie schon von den Vorrednern beschrieben ...

—> überhaupt kein Hit - Habe ich auch so gemacht.

Wenn man unsicher ist, am besten einen Elektriker bitten, den Schalter der Absaugung umklemmen. 20 Euro + Danke! Fertig ist, alle anderen Gedanken sind reine Zeitverschwendung...
Garantieprobleme sehe ich damit auch nicht.

Gruss Marco
 
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Garantieprobleme sehe ich damit auch nicht.

Hallo,
doch, der Garantie-Anspruch erlischt grundsätzlich bei jedem Eingriff in ein Gerät (in diesem Fall in die Absaugung).
Dabei ist es egal, wer mit welcher Qualifikation den Eingriff vorgenommen hat. Technisch verändert ist technisch verändert.
Gruß
Peter

...und jetzt: Feuer frei für alle, die es besser wissen.
 
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Dat Ei

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Moin Peter,

eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder aber auch Verkäufers, die über den Rahmen der gesetzlich geregelten Gewährleistung hinausgehen, aber auch deutlich geringer ausfallen kann. Die Garantiebedingungen bestimmt allein der Garantierende. Er kann Eingriffe in das Gerät erlauben oder auch verbieten.
Davon vollkommen unberührt ist die gesetzlich geregelte Gewährleistung. Und auch hier ist die Lage nicht ganz so eindeutig, ob der Kunde in ein Gerät eingreifen darf oder nicht, ohne seine Gewährleistungsanspruch zu riskieren. Eine Absaugung, wie im Beispiel, ist aus Sicht der Justiz sicherlich eher als geschlossenes System zu betrachten, ein PC z.B. hingegen wiederum eher als offenes, erweiterbares System, so dass die Untersagung des Eingriffs eine deutliche Einschränkung des Einsatzzweckes bedeuten würde.
Von daher gehe ich mit Deinem Ansatz, dass der Garantie-Anspruch grundsätzlich bei jedem Eingriff in ein Gerät erlischt, nicht konform. Das gilt so in D nicht.

Dat Ei
 
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Hallo Dat Ei!

Okay, du hast Recht, und ich muss meinen flüchtig hingeworfenen Satz ergänzen:
"Der Garantie-Anspruch erlischt grundsätzlich bei jedem Eingriff, der nicht ausdrücklich laut Betriebsanleitung vorgesehen ist."

"Ausdrücklich vorgesehen" sind die Eingriffe, die in der Betriebsanleitung definiert und detailliert beschrieben sind.
Beispiel: Industriemaschinen, die explizit dafür vorgesehen sind, mit anderen Maschinen verkettet zu werden.

Okay?
Peter
 

Dat Ei

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Moin Peter,

ich finde es immer noch nicht ok, weil der wesentliche Punkt, nämlich der Unterschied zwischen der gesetzlich geregelte Gewährleistung und der freiwilligen Garantie, verloren geht. In die Garantiebedingungen kann der Garantierende reinschreiben, was er will, z.B. dass er nur Dienstags in ungeraden Kalenderwochen und bei vorherrschendem Sonnenschein die Garantieleistung erbringen wird. Wäre vollkommen ok. Das entbindet den Händler aber nicht von der gesetzlichen Gewährleistung und deren Konditionen. Aber wir sind viel zu off topic...

Dat Ei

PS: Einschränkende Garantiebedingungen des Herstellers oder Verkäufers zu beachten, macht nur Sinn, wenn die Garantieleistungen über die der Gewährleistung hinausgehen und Vorteile bieten.
 
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magmog

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Hallo,
doch, der Garantie-Anspruch erlischt grundsätzlich bei jedem Eingriff in ein Gerät (in diesem Fall in die Absaugung).
Dabei ist es egal, wer mit welcher Qualifikation den Eingriff vorgenommen hat. Technisch verändert ist technisch verändert.
Gruß
Peter

...und jetzt: Feuer frei für alle, die es besser wissen.


Guuden,

leider hast Du recht!
Es bleibt die Möglichkeit, die Änderung reversibel zu gestalten, also z.B. das Anschlusskabel einfach umzuklemmen, wenn keine Siegel beschädigt werden.
Dass es sich dabei um einen massiven Eingriff in die Sicherheitseinrichtungen handelt,
muss dabei klar sein.
Das gilt natürlich auch, wenn man einfach Garantiezeit abwartet,
weil man Angst vor einem vorzeitigen Versagen des Geräts hat.

Ein fetter Aufkleber "Vor Öffnen des Geräts Stromfreiheit sicherstellen" sollte auf alle Fälle angebracht werden, besser noch eine Beschreibung der Änderung die man abnehmen muss bevor man an die Geräteschrauben gelangt.
Wer weis nach vielen Jahren noch, dass das Gerät nicht mehr den Bestimmungen entspricht!
Evtl. ist man gar nicht mehr verfügbar ;-((
 

DZaech

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Das mit der Garantie ist so eine Sache.... Ein China-Kistenschieber wie Holzkraft wird sich da eher darauf berufen dass was abgeändert worden ist etc. wie schon ausführlich beschrieben wurde.

Geht es allerdings um richtige und grössere Maschinen aus europäischer Produktion trifft das meist nicht zu, auch wenn es rechtlich natürlich möglich ist. Denn in einem normalen Betrieb wird eine neue Maschine vom Elektriker installiert und angeschlossen. Das geht dann fast immer auch mit technischen Änderungen je nach betriebseigenen Anforderungen einher, da wird auch mal ein zusätzlicher Schütz oder Knopf eingebaut, Schalter müssen je nach Integration in ein System gebrückt oder entfernt werden. Integrationen in technische Systeme setzen oft auch umfangreiche Umbauten an Maschinen voraus, und die werden praktisch nie vom Hersteller gemacht, sondern von vom Kunden bestimmten Maschinenbau- oder Automationsfirmen. Un ich kenne keinen Fall aus meinem Umfeld wo es deswegen jemals Garantieprobleme gegeben hätte, wir haben auch schon Garantieleistungen in Anspruch genommen an elektronisch und technisch abgeänderten Maschinen. An komplexen Anlagen wird da eher geschaut ob es eine Fehlbedienung oder Änderung am zu ersetzenden Teil gab. Dann sieht die Sache natürlich anders aus.

Ich möchte mit meiner Aussage nicht festnageln dass es NIEMALS vorkommt, aber im Allgemeinfall ist das Verständnis von Herstellern schon da. Die wenigsten werden sich in diesem Fall auf so einen Ast hinauswagen, zumal man damit sehr schnell Kunden und auch Vertragshändler vergraulen kann. Diese kindische "Sie haben das Kabel getauscht, Garantie ist verfallen"-Zeugs beschränkt sich eher auf die Sparte Kleingeräte, Haushaltsgeräte etc. In der Industrie oder auch im Gewerbe kommt man damit einfach nicht weit, denn Abänderungen an Maschinen gehören schlichtweg dazu.

Grüsse David
 

Dat Ei

ww-robinie
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Moin David,

Das mit der Garantie ist so eine Sache.... Ein China-Kistenschieber wie Holzkraft wird sich da eher darauf berufen dass was abgeändert worden ist etc. wie schon ausführlich beschrieben wurde.

der Garantiegeber für in Deutschland gekaufte Holzkraft Maschinen ist die Stürmer Maschinen GmbH. Die Garantiebedingungen sidn offen im Web einsehbar. Diese Garantiebedingungen sind ein nettes Beispiel, wie man Leistungen gegenüber der gesetzlichen Gewährleistung einschränken will (z.B. nur ein Garantiefall in der Garantiefrist vs. keine Beschränkung während der Gewährleistung oder die Übernahme von Ersatzteil-, aber nicht der Arbeitskosten).

Dat Ei
 
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