EuGH: Klage gegen Verbraucher mit unbekanntem Wohnsitz vor Gerichten des letzten beka

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(18.11.2011) Ist der aktuelle Wohnsitz eines Verbrauchers im Gebiet der Europäischen Union unbekannt, sind für eine Klage gegen ihn die Gerichte in dem Mitgliedstaat des letzten bekannten Wohnsitzes international zuständig, sofern keine beweiskräftigen Indizien auf einen Wohnsitz außerhalb der EU schließen lassen. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 17.11.2011 in Auslegung der Brüssel-I-Verordnung 44/2001/EG entschieden. Die Unmöglichkeit, den aktuellen Wohnsitz des Beklagten zu ermitteln, dürfe dem Kläger nicht das Recht auf ein gerichtliches Verfahren nehmen (Az.: C-327/10). [...]

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