Ersatzwagen bei Unfall mit Firmenwagen

Registriert
31. Mai 2006
Beiträge
2.562
Ort
Frankfurt
Hi ich frag mich grad, was ist eigentlich wenn einem ein Unfallgegner in den Firmentransporter fährt und der z.B. ne Woche zur Reparatur muss.

Privat hast du ja Pech, bzw. bekommst halt irgendeinen Kleinwagen als Gurke zum Ersatz. Beruflich würde ich sagen SOLLTE die Sache ja anders aussehen? Der Betrieb kann ja nicht auf so ein Auto in der Größe verzichten oder auch nicht aus eigenen Mitteln Leihwagen holen ?

Hatte jemand schonmal so einen Fall?

Grüße
 

Johannes

ww-robinie
Registriert
14. September 2011
Beiträge
5.617
Alter
66
Ort
Darmstadt/Dieburg
Gilt nicht grundsätzlich: 1 Fahrzeugklasse! drunter?
Hallo,
wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist die Regelung mit "eine Fahrzeugklasse niedriger" entstanden um die Selbstbeteiligung für den Ersatzwagen zu umgehen. Argumentation der Versicherungen ein eigener Wagen würde in der Zeit ja auch Kosten verursachen. Auf diese Beteiligung wird dann verzichtet. Autohäuser sind da oft flexibler als Autovermieter. Und vieles ist auch Verhandlungssache.

Es grüßt Johannes
 

flo20xe

ww-robinie
Registriert
8. Dezember 2006
Beiträge
1.733
Alter
43
Ort
Oberbayern
Mir ist 2008 mal einer mit nem LKW an der Seite unseres drei Wochen alten Transporters entlanggeschrammt.
Da das Auto fast neu war, lief die Abwicklung des Schadens damals über das Autohaus wo ich das Auto gekauft habe. Die haben die ganze Sache direkt einem auf Verkehrsrecht spezialiserten Anwalt übergeben.
Zwei Tage nach dem Schaden hatte ich ein Leihfahrzeug gleicher Klasse für die Dauer bis zur fertiggestellten Reparatur.
Bin sonst überhaupt kein Fan von Anwälten, aber seit damals lass ich grundsätzlich alle Verkehrsvorfälle, sei es Familie oder Mitarbeiter, über diesen Weg ablaufen.
 

inselino

ww-robinie
Registriert
15. Januar 2017
Beiträge
905
Naja der Unfallverursacher ist ja schadensersatzpflichtig. Wie weit sich die Ersatzpflicht erstreckt wird im Zweifel ein Gericht klären bzw. wird das bestimmt schonmal verhandelt worden sein und ein Jurist kennt vermutlich die Details.

Aus meiner Sicht würde es so laufen, dass du der*die Geschädigte sich einen Ersatzwagen mietet und den bis zum Ende der Reperatur nutzt. Anderenfalls müsste ja der Verdienstausfall ersetzt werden der deutlich höher ist als die Miete fürs Auto. Gleichzeitig muss man als Geschädigter vermutlich auch irgendwo Verhältnismäßigkeit waren, also nur weil das Auto kaputt ist 2 Wochen alle Aufträge liegen lassen, die Beine hochlegen und am Ende sämtliche Betriebskosten zurückfordern wird auch nicht funktionieren.
 
Oben Unten