Sorry aber an dem Beitrag ist doch quasi jede inhaltliche Zeile falsch.
1. Die Vorgeschichte hat nie etwas mit dem Erbe zutun, aber es ist ja für die Fragestellung sehr wohl relevant, ob Eltern oder Geschwister oder Geschwister der Eltern vorhanden sind.
2. Es gibt rechtlich keine "Erbfolge ohne Kinder und unverheiratet". Kinder und Ehepartner sind Erben erster Ordnung und Erben direkt. Das kann durch ein Testament aber sehr wohl geändert werden, in diesem Fall steht aber den Erben erster Ordnung dennoch ein Pflichtteil zu bzw der Frau die Hälfte des gemeinsamen Vermögens (bei einer Zugewinngemeinschaft).
Was in Kraft tritt ist die gesetzliche Erbfolge, dies hat aber auch nichts mit "ohne Kinder und unverheiratet" zutun sondern damit, dass kein gültiges Testament vorliegt. Wenn Irene alles ihrer besten Freundin vererbt wäre das kein Problem.
3. Die Erbschaftssteuer hängt nicht vom Verwandheitsgrad ab sondern von der Höhe des Erbes. Wenn du 10.000€ vererbst fallen weniger Steuern an als bei 1 Millionen unabhängig, an wen es vererbt wird.
Hinzu kommen die Steuerfreibeträge, die bei Kindern und Ehepartnern deutlich höher sind (300k € wenn ich mich recht entsinne) wären sie bei Eltern oder Enkeln z.B. nur 100k wären.
[Nachträglicher EDIT: Ich habe mich hier vertan, es gibt sehr wohl 3 Steuerklassen die vom Verwandschaftsgrad abhängig sind]
4. Der Google Link hilft für die Konkrete Frage auch null, da es natürlich keinen einschlägigigen Gesetztestext zu "Erbfolge ohne Kinder unverheiratet" gibt.