Erbschaftsfragen

odul

ww-robinie
Registriert
5. Juni 2017
Beiträge
8.272
Ort
AZ MZ WO WI F
Das AG ist da auch nicht das Problem. Es ist das Gesetz. Im Zweifelsfall erbst du von einem Verwandten, den du nie gesehen hast. Passiert halt selten. Kann aber problematisch sein.

Wie ich auch schon geschrieben habe, waren die Mitarbeiter dort im Rahmen ihrer Möglichkeit hilfsbereit.
 

inselino

ww-robinie
Registriert
15. Januar 2017
Beiträge
922
Sorry aber an dem Beitrag ist doch quasi jede inhaltliche Zeile falsch.

1. Die Vorgeschichte hat nie etwas mit dem Erbe zutun, aber es ist ja für die Fragestellung sehr wohl relevant, ob Eltern oder Geschwister oder Geschwister der Eltern vorhanden sind.
2. Es gibt rechtlich keine "Erbfolge ohne Kinder und unverheiratet". Kinder und Ehepartner sind Erben erster Ordnung und Erben direkt. Das kann durch ein Testament aber sehr wohl geändert werden, in diesem Fall steht aber den Erben erster Ordnung dennoch ein Pflichtteil zu bzw der Frau die Hälfte des gemeinsamen Vermögens (bei einer Zugewinngemeinschaft).
Was in Kraft tritt ist die gesetzliche Erbfolge, dies hat aber auch nichts mit "ohne Kinder und unverheiratet" zutun sondern damit, dass kein gültiges Testament vorliegt. Wenn Irene alles ihrer besten Freundin vererbt wäre das kein Problem.
3. Die Erbschaftssteuer hängt nicht vom Verwandheitsgrad ab sondern von der Höhe des Erbes. Wenn du 10.000€ vererbst fallen weniger Steuern an als bei 1 Millionen unabhängig, an wen es vererbt wird.
Hinzu kommen die Steuerfreibeträge, die bei Kindern und Ehepartnern deutlich höher sind (300k € wenn ich mich recht entsinne) wären sie bei Eltern oder Enkeln z.B. nur 100k wären.

[Nachträglicher EDIT: Ich habe mich hier vertan, es gibt sehr wohl 3 Steuerklassen die vom Verwandschaftsgrad abhängig sind]

4. Der Google Link hilft für die Konkrete Frage auch null, da es natürlich keinen einschlägigigen Gesetztestext zu "Erbfolge ohne Kinder unverheiratet" gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:

buckdanny

ww-esche
Registriert
6. Juni 2017
Beiträge
528
Ort
Hardt-Siedlung
Sorry aber an dem Beitrag ist doch quasi jede inhaltliche Zeile falsch.


3. Die Erbschaftssteuer hängt nicht vom Verwandheitsgrad ab sondern von der Höhe des Erbes. Wenn du 10.000€ vererbst fallen weniger Steuern an als bei 1 Millionen unabhängig, an wen es vererbt wird.
Hinzu kommen die Steuerfreibeträge, die bei Kindern und Ehepartnern deutlich höher sind (300k € wenn ich mich recht entsinne) wären sie bei Eltern oder Enkeln z.B. nur 100k wären.

Da interpretiere ich die §§15 und 19 ErbStG doch anders.

https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__15.html

https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__19.html
 

odul

ww-robinie
Registriert
5. Juni 2017
Beiträge
8.272
Ort
AZ MZ WO WI F
Ihr verrennt euch gerade mal wieder in einem Kriegsnebenschauplatz. Das war und ist nicht die Frage. Natürlich hängt die Erbschaftssteuer von dem Verwandschaftsgrad und der Höhe ab.

Der Betrag wird etwa fünfstellig sein. Und es ist Geld, das mir unerwartet in den Schoß fällt. Da kann ich auch Erbschaftssteuer zahlen. Wenn ich mal soweit bin, bin ich froh. Noch kämpfen wir mit der Bürokratie.
 

inselino

ww-robinie
Registriert
15. Januar 2017
Beiträge
922
Da habt ihr Recht, es hängt sehr wohl vom Verwandschaftsgrad ab, danke @buckdanny für die Paragraphen, habe es oben in meinem Beitrag auch korrigiert.
 

netsupervisor

Gäste
Der Betrag wird etwa fünfstellig sein. Und es ist Geld, das mir unerwartet in den Schoß fällt. Da kann ich auch Erbschaftssteuer zahlen. Wenn ich mal soweit bin, bin ich froh. Noch kämpfen wir mit der Bürokratie.
Das erklärst du dann bitte meinem nächsten Mandanten, der wieder weint, wenn Vati 500 TEUR in Bar vererbt und davon erstmal 1/5 an den Staat geht :emoji_slight_smile:
Falls du Alleinerbe bist, hast du 10.300 Euro pauschale Erbschaftkosten, die du sofort zum Abzug bringen kannst. Wenn es in etwa ein fünfstelliger Betrag ist, kommt ja nichts dabei raus.
 

tobias_kurz

ww-fichte
Registriert
28. Juni 2016
Beiträge
18
Als Sohn hätte dein Mandat einen Freibetrag von 400 TEUR die restlichen 100 TEUR müsste er entsprechend der Steuerklasse 1 mit 11% versteuern. Die zu zahlende Steuer liegt dementsprechend bei lediglich 11 TEUR. Von einem fünftel sind wir also weit entfernt. Zumal bei einem reinem Barvermögen die Liquidität auch kein Problem sein sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben Unten