Elektrosmog: FG Köln erkennt Abschirmmaßnahmen steuerlich an

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(12.09.2012) Robustere Naturen bemerken in der Regel gar nichts davon. Aber manche Menschen reagieren sehr stark auf Radio-, Fernseh- und Mobilfunkwellen. Ihnen bleibt nichts anderes übrig, als sich mit aufwändigen Abschirmmaßnahmen davor zu schützen. Ein kleiner Trost für die Betroffenen: die Ausgaben dafür können unter Umständen steuerlich abgesetzt werden. [...]

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