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(17.10.2012) Nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster ist ein sogenannter Zeitreihenvergleich zulässig, wenn die Buchführung nicht ausreichend ist. Hiervon betroffen sind insbesondere Gastronomen und Geschäftsleute mit größerem Bargeldverkehr. Darauf weist der Steuerberaterverband Thüringen hin. [...]
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