Einkommensteuer: Dachgeschoss als funktional wesentliche Betriebsgrundlage

handwerk-info.de

ww-esche
Registriert
15. Juni 2007
Beiträge
469
Neesfeed der Seite handwerk-info.de
Laut Bundesfinanzgerichtshof handelt es sich bei dem Dachgeschoss eines mehrstöckigen Hauses dann um eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage, wenn das Dachgeschoss zusammen mit den übrigen Geschossen die "räumliche und funktionale Grundlage" eines Betriebs bildet.

Weiterlesen...
 
Oben Unten