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ww-pappel
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(18.04.2013) Egal, welche baulichen Umbaumaßnahmen vorgenommen werden - die Haupttreppe in einem Mehrfamilienhaus sollte einen Meter breit sein. Nur dann ist im Notfall genügend Platz für die Mieter, um aus dem Haus zu fliehen. So hat nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen entschieden. [...]
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