Eilantrag wegen Baulärm von der Neubebauung des Bunkergrundstücks Lönsstraße bleibt o

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Die 4. Kammer des Gerichts lehnt den Antrag eines Nachbarn ab

(29.01.2013) Der Antragsteller ist Eigentümer einer Wohnung im achten Geschoss des Gebäudes in der Ellernstraße im Zooviertel Hannovers. Dieses Grundstück ist mit einem neungeschossigen, zur Ellernstraße hin orientierten "Hochhaus", einem eingeschossigen Zwischengebäude und dem zweigeschossigen, zur Lönsstraße hin orientierten Wohngebäude bebaut. Im weiteren Verlauf der Lönsstraße grenzt das Baugrundstück an. Hier befand sich ein dreigeschossiger Luftschutzbunker, der im Verlaufe des Jahres 2012 vollständig abgerissenen wurde. Der für beide Grundstücke geltende Bebauungsplanes weist beide Grundstücke als Wohngebiet aus. [...]

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