Doppelsteckdose für PC-Tisch

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elmgi

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Hallo miteinander,

eine Frage an die "elektrisch bewanderten" Foristen:

Wie im Thema schon vermerkt bräuchte ich eine Steckdose in der Nähe meines neuen PC-Tisches.
Leider befindet sich keine solche in der Nähe und auf Dauer möchte ich nicht mit einer Steckdosenleiste
inkl. 5 m Zuleitung arbeiten.
Der PC-Tisch grenzt einseitig an die Trennwand Wohnzimmer/Bad an. Im Bad befindet sich unmittelbar neben der Tür eine bodennahe Steckdose. Einfach und ideal wäre es - von dieser Dose aus durch die Wand zu bohren - und dort die fehlende Steckdose zu installieren.
Einziges Manko: Die neue Dose befände sich im Wohnzimmer, wäre aber über die Sicherung des Badezimmers angeschlossen.
Gibt es dbzgl. irgendwelche Vorschriften die diese Lösung untersagen? (Einen entsprechenden Vermerk würde ich im Sicherungskasten anbringen).

Hoffe auf fundierte Antworten.
 

DasMoritz

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Moin,

sehe ich genau so. Im Sicherungskasten vermerken und gut ist. Sowas trage ich immer in beiden „Zeilen“ der Übersicht mit ein, sodass das über kreuz klar ist. Ich habe sowas auch immer digital abgebildet als PDF.
 

Holz-Fritze

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Kannste machen. Ein Vermerk im Sicherungskasten damit Du dich später mal nicht tot suchst und gut ist.
Wenn man von der einen Seite vorsichtig mit einem Dosenbohrer bohrt kannst du das sogar Unterputz machen.
 

dieter2

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Im Bad die Steckdose ausbauen,Kabel an die Seite drücken und mit 10 mm durch die Dose durchbohren.
An der anderen Seite das Loch als Führung für den Dosensenker nehmen.
So würde ich das machen.

Gruss Dieter
 

Winni_E

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Es gibt keine Vorschrift die besagt das alle Steckdosen eines Raumes sein müssen..

Wird in der Praxis oft so gemacht wenn man an einer Stelle Strom benötigt und man nicht anders ran kommt..



Gruß Winni
 

elmgi

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Nochmals ein Danke an alle für das Mitdenken.

1984 habe ich die komplette Hauselektrik selbst verlegt, d.h. eine neue Doppelsteckdose (Unterputz) zu setzen ist
jetzt wirklich keine Herausforderung. Alles nötige Werkzeug ist auch "an Bord".
Ich wollte mich nur versichern, dass es inzwischen keine neuen Richtlinien gegeben hat, die meinem vorgesehenen Plan
widersprochen hätten.
 

Holz-Fritze

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Da du expilizit nach Vorschriften gefragt hattest.
Falls der Stromkreis an dem du die weitere Steckdose anschließen möchtest keinen 30mA FI hat, ist es Vorschrift diesen in deinem Fall nachzurüsten. (Erweiterung der elektrischen Anlage)
 

elmgi

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Hallo Ralf,

danke für den Hinweis. Das erinnert mich wieder daran, dass ich diesen Aspekt aus den Augen verloren hatte. Nach meiner
Badrenovierung im letzten Jahr sollte ein FI inzwischen längst eingebaut sein!
 

Holz-Fritze

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Hallo Ralf,

danke für den Hinweis. Das erinnert mich wieder daran, dass ich diesen Aspekt aus den Augen verloren hatte. Nach meiner
Badrenovierung im letzten Jahr sollte ein FI inzwischen längst eingebaut sein!

Heute ist ein FI mit 30mA für jede Steckdose Vorschrift. Es gibt aber keine Nachrüstpflich, ich empfehle das trotzdem. Beim Erweitern der Anlage um weitere Steckdosen ist es aber Pflicht. Übrigens reicht bei einer Hausinstallation nicht mehr eine FI fürs ganze Haus sondern du benötigst mindestens zwei. Das hat den Hintergrund, dass beim Auslösen nicht das ganze Haus dunkel ist.
 

Time_to_wonder

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Übrigens reicht bei einer Hausinstallation nicht mehr eine FI fürs ganze Haus sondern du benötigst mindestens zwei. Das hat den Hintergrund, dass beim Auslösen nicht das ganze Haus dunkel ist.

Um den normativen Anforderungen zu genügen, reicht nur ein einziger FI. Das was Du schreibst, ist eine (sinnvolle) Empfehlung, die über die normativen Anforderungen hinausgeht.
 

Holz-Fritze

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Um den normativen Anforderungen zu genügen, reicht nur ein einziger FI. Das was Du schreibst, ist eine (sinnvolle) Empfehlung, die über die normativen Anforderungen hinausgeht.

Da muss ich Dir widersprechen. Du bekommst keine Abnahme einer E Installation mehr wenn du nur einen FI installiert hast. Das ist eine Info eines tätigen E Installateurs. Eventuell wird es in den TAB gefordert.
Ich recherchier mal.

Wiki gibt den Hinweis:
Laut DIN 18015-2 (gilt für Wohnungsanlagen in Deutschland,) ist die Zuordnung zu Fehlerstrom-Schutzschaltern so vorzunehmen, dass das Abschalten eines Fehlerstrom-Schutzschalters nicht zum Ausfall aller Stromkreise führt.
Also wenn man wie üblich die ganze Anlage mit FI ausrüstet. Gefordert ist eigentlich nur die Steckdosenkreise mit FI auszurüsten.
 

Time_to_wonder

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Gefordert ist eigentlich nur die Steckdosenkreise mit FI auszurüsten.

Da muss ich Dir jetzt zurückwidersprechen.

Seit Oktober 2018, als die neue VDE 0100-410 herauskam, müssen auch Beleuchtungsstromkreise per FI abgesichert werden.
Das ist die Info eines Mitgliedes im Normengremium zur VDE 0100-444 und zur EN 50600-2-2.
 

Holz-Fritze

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Da muss ich Dir jetzt zurückwidersprechen.

Seit Oktober 2018, als die neue VDE 0100-410 herauskam, müssen auch Beleuchtungsstromkreise per FI abgesichert werden.
Das ist die Info eines Mitgliedes im Normengremium zur VDE 0100-444 und zur EN 50600-2-2.

Gut dass wir uns so ergänzen. :emoji_slight_smile: Das bedeutet man benötigt auch zwingend mind. zwei FI
 

Holz-Fritze

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Laut "Deiner" DIN 18015-2 schon.
Laut "meiner" VDE 0100-410 nicht (nur Empfehlung).

Im Ergebnis sind wir uns aber einig, meine UV hat 4 RCDs.

Da beide anzuwenden sind auf jeden Fall. Die VDE0100 fordert alle Stromkreise mit FI abzusichern, das bedeutet dass dann die DIN18015-2 zur Anwendung kommt die besagt, dass nicht alle Stromkreise ausfallen dürfen. :emoji_grin::emoji_innocent:
 

Fidgety Feet

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Die Erweiterung der vorhandenen Anlage ohne den zusätzlichen Schutz durch die RCD-Fehlerstrom-Schutzeinrichtung war nur noch bis 01.02.2009 möglich und zulässig (laut Elektro-Praktiker aus 2008 ).
Das ist natürlich eine interessante Feststellung im Hinblick auf Altanlagen, gebaut in den 60ern mit Stegleitungen ohne Führung eines separaten Schutzleiters - also klassische Nullung. So tauchen gleich die Fragen auf: Die Installation einer neuen Steckdose resultiert dann in der Verlung neuer Leitungen? Also, eine bis dato gebrauchsfähige Wohnung mutiert dann in eine Baustelle mit anschließender Totalrenovierung?
 

Holz-Fritze

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Die Erweiterung der vorhandenen Anlage ohne den zusätzlichen Schutz durch die RCD-Fehlerstrom-Schutzeinrichtung war nur noch bis 01.02.2009 möglich und zulässig (laut Elektro-Praktiker aus 2008 ).
Das ist natürlich eine interessante Feststellung im Hinblick auf Altanlagen, gebaut in den 60ern mit Stegleitungen ohne Führung eines separaten Schutzleiters - also klassische Nullung. So tauchen gleich die Fragen auf: Die Installation einer neuen Steckdose resultiert dann in der Verlung neuer Leitungen? Also, eine bis dato gebrauchsfähige Wohnung mutiert dann in eine Baustelle mit anschließender Totalrenovierung?

Klassiche Nullung ist eh nicht mehr erlaubt und ist bei Nutzungsänderung sowieso entsprechend auf den neuesten Stand zu bringen. Im Grunde bedeutet das auch bei Mieterwechsel (obwohl die Rechtslage nicht ganz klar ist)
Falls ein Schutzleiter vorhanden ist kann man die zusätzliche Steckdose mit einer Steckdose mit integrierten FI installieren (auch hier ist die Rechtslage nicht ganz klar).

Grundsätzlich würde ich jedem empfehlen der in einer Wohnung lebt die noch eine klassische Nullung hat dieses anzupassen, denn das ist gerade bei diesen alten Anlagen lebens- und brandgefährlich.
 

Time_to_wonder

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Die Erweiterung der vorhandenen Anlage ohne den zusätzlichen Schutz durch die RCD-Fehlerstrom-Schutzeinrichtung war nur noch bis 01.02.2009 möglich und zulässig (laut Elektro-Praktiker aus 2008 ).
Das ist natürlich eine interessante Feststellung... ?

Ist es nicht. Es ist die natürliche Auslese von Anlagen, die mittlerweile mehr als 45 Jahre alt sind, klassische Nullung ist seit 1973 verboten.
 

Time_to_wonder

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Die Installation einer neuen Steckdose resultiert dann in der Verlegung neuer Leitungen? Also, eine bis dato gebrauchsfähige Wohnung mutiert dann in eine Baustelle mit anschließender Totalrenovierung?

Eine Anlage, die seit 45 Jahren nicht saniert wurde, ist mindestens 20 Jahre über die gewöhnliche Gebrauchsdauer hinaus.
 

Fidgety Feet

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Klassiche Nullung ist eh nicht mehr erlaubt und ist bei Nutzungsänderung sowieso entsprechend auf den neuesten Stand zu bringen. Im Grunde bedeutet das auch bei Mieterwechsel (obwohl die Rechtslage nicht ganz klar ist)
Tja, Rechtslage hin und her! Ich lebe mit meiner Frau in einer in 97 gekauften Eigentumswohnung. Mit uns zusammen sind es in diesem Haus 9 Wohnungen, im Nachbarblock nochmals 9 Wohnungen. Und da bin ich mir gewiss, keine diese Wohnungen ist jemals angepasst worden. Und das EVU wechselt lustig die Zähler ohne jeweils zu murren :emoji_wink:

Klar, der Gedanke an die klassische Nullung ist nicht gerade behaglich. Aber das Wort anpassen spricht und schreibt sich so leicht, wenn man dagegen die Konsequenzen deutlich macht: Keine der Deckenleuchten könnte mehr betrieben werden -> Aufschlitzen der Decken -> Verlegung neuer Stegleitungen -> und, und... Leerrohre wären da ein Traum, selbst wenn es die in der Nachkriegszeit üblichen bleiummantelten Installationsrohre wären. Tolle Aussichten.
 

Time_to_wonder

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Tja, Rechtslage hin und her! Ich lebe mit meiner Frau in einer in 97 gekauften Eigentumswohnung. Mit uns zusammen sind es in diesem Haus 9 Wohnungen, im Nachbarblock nochmals 9 Wohnungen. Und da bin ich mir gewiss, keine diese Wohnungen ist jemals angepasst worden.
Tja, dann geh mit gutem Beispiel voran und bring DEINE Anlage auf ein zeitgemäßes Niveau.

Und das EVU wechselt lustig die Zähler ohne jeweils zu murren.
Was hat jetzt das EVU, das im Übrigen VNB heißt damit zutun? Als Eigentümer bist DU für die Sicherheit der Anlage verantwortlich, nicht der VNB!

… Verlegung neuer Stegleitungen ...
Was willst Du eigentlich ständig mit Stegleitungen?
 
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