Denkmalschutzanforderungen an ein evtl.Haus/Wohnung -Käufer/Mieter ?

Maho68

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Hallo,
Was darf man nicht ändern ?
Welche zukünftigen Verpflichtungen geht man ein ?
Was darf man gestalten /Verändern nach aussen und nach Innen ?
Standort : Vor-Harz ; Sachsen-Anhalt . Geht vorhehmlich um Fachwerkbau
VG Maho
 

isso

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Als Mieter ja sowieso nur was der Vermieter "erlaubt".

Dann kommt es darauf an was nun unter Denkmalschutz steht, da gibt es horrende Unterschiede.

Hier die gesamte Aussenhülle, Türen,Treppen und ein Teil des Dachstuhls.

Böden könnte ich überzeugen, dass das nicht Erhaltenswert, bzw möglich ist.

Dann ist jedes Bauamt anders. Bei uns war im Landkreis immer easy, in der Kreisstadt eher ätzend.


Kommt also drauf an.......
 

andama

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Wenn Denkmalschutz auf dem Gebäude besteht, dann ist das Denkmalamt zuständig.
Diese gibt dann Auskunft, was wie gemacht werden kann/ darf. Als Mieter hast du den Vermieter zu fragen.
 

flüsterholz

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Meine Erfahrungen sind da sehr unterschiedlich. Projekte, an denen ich selber direkt oder indirekt mitgearbeitet habe oder die ich nur als interessierter Außenstehender mitbekommen habe im Ort oder in der Verwandtschaft. Also mehr ein Sammelsurium an Momentaufnahmen. Aber vielleicht hilft es für einen ersten Eindruck.
Bei den Hausfronten scheinen die Vorgaben am strengsten zu sein. Wobei man hier wohl etwas unterscheiden muss. Während es bei Häuserzeilen die Straßenfront ist, war es z.B. bei meinem Schwager die Innenhofansicht. (ein Hofensemble aus verschiedenen Jahrhunderten ab ca 1540) Beim Umbau einer Scheune zum Wohnhaus musste lediglich die zum Innenhof gewandte Seite erhalten bleiben. Das wurde über eine zurückgesetzte zweite, nicht sichtbare Wand gelöst. Lediglich Dachfenster waren in begrenzter Anzahl erlaubt. Der komplette Neubau konnte auch gedämmt werden. Im Innenausbau und zur Rückseite war dann azch sehr viel möglich.
Am Wohnhaus selber, das älteste Gebäude, waren die Auflagen sehr streng. Das Fachwerk musste innen wie außen komplett erhalten und saniert werden, lediglich die Gefache durften offen gehalten werden. Originale Fenster, Türen, Treppen (Nachbau) wurden auch gefordert. Ebenso im Außenbereich originale Farben. Außendämmung ging gar nicht.
Noch strenger habe ich es nur noch an einem Haus am Weinheimer Marktplatz erlebt. Es handelte sich aber auch um das älteste Haus (mit Innenhof) der Stadt. Da war wirklich alles vorgegeben. Lediglich ein kleiner Anbau war möglich, bei dem aber klar erkennbar sein musste, dass er nicht zum Originalensemble dazu gehört.
Bei anderen Projekten, im Stadtbereich, war es hingegen nur nötig die Ansicht der Straßenfront zu erhalten. Erlebe ich auch gerade bei meinem Sohn. Was aber auch bedeutet, dass eine Aufsparrendämmung nicht erlaubt wird, also "nur" Zwischensparren- oder Geschossdeckendämmung. Interessanterweise scheint es aber eine Möglichkeit der Außendämmung mit entsprechenden Fenstern zu geben. Zur Zeit noch in der Planung und noch nicht abgesegnet. Ist aber auch kein Fachwerkbau.
Einige Merkwürdigkeiten habe ich aber auch schon erlebt. Bei einem Fachwerkhaus, das ursprünglich im Original verschindelt war, wurde auf sichtbares Fachwerk bestanden, damit es zum vorherrschenden Ortsbild passte.
Ein Bau hier im Ort wurde eingestellt, nur weil alte Farbe vom Fachwerk entfernt wurde. Warum, hat man nie so recht erfahren.
Auch so ein Punkt, warum ich persönlich vor Beginn der Arbeiten wirklich alles mit dem Denkmalschutz absprechen würde, damit einem ein Baustopp erspart bleibt.

Was mir persönlich, bei der Recherche am eigenen Haus zur Geschichte und Originalzustand geholfen hat, waren die örtlichen Heimat- und Museumsvereine, aber auch Freilichtmuseen (hier auch mal das Gespräch mit den ehrenamtlichen Mitarbeitern suchen, die sind oft sehr hilfsbereit). Eine gute Hilfe sind auch ältere Nachbarn, die manchmal auch noch Fotos haben, oder kleine Geschichten erzählen können. Durch so eine Geschichte haben wir bei uns noch einen alten gemauerten Brunnen finden können.
Und das wichtigste ist Geduld, Geduld, Geduld.

Gruß Michael
 

Martin45

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Erstmal klären was überhaupt unter Denkmalschutz steht. Manchmal sind es nur einzelne Elemente hin zu "Kleinigkeiten", die kaum beeinflussen, teils sind es (aus heutiger Sicht bzw. bei Sanierungsarbeiten) massive Einschränkungen.
 

Holzrad09

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Welche zukünftigen Verpflichtungen geht man ein ?
Was darf man gestalten /Verändern nach aussen und nach Innen ?
Standort : Vor-Harz ; Sachsen-Anhalt . Geht vorhehmlich um Fachwerkbau
Wie jetzt ?
Wird die holsteiner Fischräucherei nun gegen ein Fachwerkhäuschen mit eigener Werkstatt im Vorharz getauscht ?
Erzähl mal mehr. :emoji_slight_smile:
 

brubu

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Wichtig, nie zu viel fragen oder sagen. Bei uns sind solche "Amtsleute" oft etwas selbstherrlich, da muss man sich vorher schlau machen wie gross
deren Kompetenzen sind. Und traurig aber wahr, kritische Einbauten etc. vorher entfernen damit niemand mehr etwas davon sieht.
 
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