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ww-pappel
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(11.06.2013) Etlichen Menschen ist das nicht bekannt: Auch der Luftraum über einem Grundstück gehört noch dessen Eigentümer und darf deswegen nicht so ohne weiteres von Fremden genutzt werden. Das dachte sich auch der Eigentümer eines bebauten Großstadtgrundstücks. Ihn störten mehrere Baukräne, die zwar auf fremdem Grund standen, deren Ausleger aber immer wieder seine eigene "Lufthoheit" verletzten. [...]
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