Carport Holzständerbau

halloween

ww-birke
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Hallo,
ich möchte einen Carport aus Massiv-Holzständerbau mit Pultdach errichten (lassen). Also aus KVH Fichte.

Da es sich um eine Grenzbebauung handelt, muss ich einige Vorschriften einhaltern. Größe, Höhe usw ist mir alles klar und wird eingehalten. Ich hab nur noch ein paar Fragen bezüglich der Materialwahl... Gleich dahinter steht die gemauerte Garage des Nachbarn.

Wenn der Carport offen ist, dann gibts doch Brandschutztechnisch auch nichts einzuhalten, oden?

Wenn ich die Seite zum Nachbarhaus mit Zimmererplatten (3-Schichtplatten) zumache, damit ich die Wand der Nachbargarage bei der späteren Nutzung nicht beschädige, dann muss ich für die Wand Brandschutz F30 einhalten?

Als Dach hab ich mir ROMA Dachpanele Typ D mit PIR/PUR Dämmung ausgesucht, die sind von Haus aus schwer entflammbar. Ist das auch ok?

Vielleicht kennt sich da jemand besser aus? Ich wohne in Bayern.

Ich höre nur immer ich muß die Regeln zum Brandschutz einhalten, aber wenn ich dann genau wissen will, wie genau, dann gibts nur achselzucken... Der Carport ist übrigens genehmigungsfrei, da unter 50m2.
 

Roterbischof

ww-robinie
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Hallo, zum Thema brandschutz, kann ich dir generelles sagen. Ein niedrigeres Gebäude muss immer den brandüberschlag zu den höheren Gebäuden verhindern. Also zum Beispiel zum eigenen Haus. Dann muss die Decke z. B. Mit firebaordplatten verkleidet sein oder es hat 5m Abstand, dann gibt es noch Regeln, das wenn die brandlast niedrig genug ist, das wieder alles nicht nötig ist ( daß schließt pur dämmungen aus). Wenn die brandlast gering ist dürfen diese carports auch neben zum Beispiel Garagen stehen, den das könnten die Autos auch ohne ein Dach darüber. Aber Wände aus Holz zum Nachbarn gehen nicht. Interessant wird es dann, wenn da noch eine wallbox rein soll. In Baden-Württemberg sind 30 m2 erlaubt, bitte prüfe ob du in Bayer wirklich 50 haben darfst. Mfg
 
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