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(21.05.2010) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 20.05.2010 die aktuelle Flächennutzungsplanung der Stadt Karben bestätigt, nach der Windkraftanlagen nur auf dem Areal südlich der Siedlung am Eckhardsgraben zulässig sind, auf dem bereits vier Anlagen stehen und dessen Aufnahmekapazität erschöpft ist. [...]
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