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(01.07.2013) Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens im Außenbereich kann nicht abschließend bejaht werden, ohne dass der Artenschutz geprüft worden ist. Dies betont das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 27.06.2013, Az.: 4 C 1.12). [...]
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