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(17.06.2013) Der Bundestag hat am 13.06.2013 das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten beschlossen. Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Deutscher Anwaltverein (DAV) haben die Verabschiedung am 14.06.2013 begrüßt. Die BRAK kündigte an, nun mit der ihr durch die Neuregelung übertragenen Aufgabe der Einrichtung elektronischer Anwaltspostfächer zu beginnen. Der DAV rät allen Rechtsanwälten, sich so bald wie möglich mit dem elektronischen Rechtsverkehr vertraut zu machen. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Die Abstimmung ist laut DAV derzeit für Anfang Juli 2013 vorgesehen. [...]
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