Bundesrat stimmt für Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit besch

ibr-online.de

ww-pappel
Registriert
15. Juni 2007
Beiträge
0
(08.07.2013) Der Bundesrat hat am 05.07.2013 das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung unbeanstandet passieren lassen, meldet das Bundesjustizministerium. Damit werde eine Gesetzeslücke geschlossen: Wo das Gewerbe die GmbH&Co KG habe, bekämen die Freiberufler die PartG mbB. [...]

Weiterlesen auf ibr-online.de
 

Tim68

ww-pappel
Registriert
26. Juli 2013
Beiträge
2
PartG mbB

Die PartG mbB ist eine Interessante neue Gesellschaftsform für die Anwaltschaft. Die Haftung kann gegenüber einer herkömmlichen Partnerschaft auch für die handelden Partner aus das Partnerschaftsvermögen begrenzt werden. Allerdings gibt es bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung einiges zu beachten. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Partnerschaft mbB muss bestimmten Anforderungen genögen damit die Haftungsbegrenzung greift. Patentanwälte und Rechtsanwälte müssen eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Deckungssumme 2,5 Mio. Euro abgeschlossen haben.
 
Oben Unten